Radfahren über die Kreuzung Rhönstraße/ Habsburgerallee
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Rhönstraße/ Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, eine praktikable Überfahrt über die Habsburgerallee für den Radverkehr auf der Rhönstraße zu schaffen. Begründung: Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass der Radverkehr auf der Rhönstraße, der die Habsburgerallee fahrend queren möchte, zunächst in die Allee einbiegen muss, um nach hundert Metern sich links einzuordnen, um in einer Kehre zurück auf die Gegenrichtung der Habsburgerallee zu fahren, um dann wieder an der Kreuzung Rhönstraße anzukommen. Eine direkte Überfahrt der Habsburgerallee ist aktuell legal in keine Fahrtrichtung möglich.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2018, OF 282/4
Betreff: Radfahren über die Kreuzung Rhönstraße/ Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, eine praktikable Überfahrt über die Habsburgerallee für den Radverkehr auf der Rhönstraße zu schaffen.
Begründung: Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass der Radverkehr auf der Rhönstraße, der die Habsburgerallee fahrend queren möchte, zunächst in die Allee einbiegen muss, um nach hundert Metern sich links einzuordnen, um in einer Kehre zurück auf die Gegenrichtung der Habsburgerallee zu fahren, um dann wieder an der Kreuzung Rhönstraße anzukommen. Eine direkte Überfahrt der Habsburgerallee ist aktuell legal in keine Fahrtrichtung möglich.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 282/4Radfahren über die Kreuzung Rhönstraße/ HabsburgeralleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Oktober 2018OMOM 3808Radfahren über die Kreuzung Rhönstraße/HabsburgeralleeDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 243Radfahren über die Kreuzung Rhönstraße/HabsburgeralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme