Lärmentwicklung durch Klimaanlagen der Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 eindämmen oder vermeiden
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
der Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 eindämmen oder vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm durch Klimaanlagen der wartenden Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Linie 18 zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Lärmvermeidung und / oder Lärmabschirmung umsetzbar sind. Begründung: Dass Straßenbahnen Lärm verursachen ist nicht überraschend. Anwohner rund um die Endhaltestelle haben beim Bezug ihrer Wohnungen sicher damit gerechnet. Die Situation ist aber gerade im Frühjahr und in den Sommermonaten extrem und schwer zu ertragen. Die Klimaanlagen laufen zum Teil dauerhaft bis nach Mitternacht. Durch das ständige Warten und Kühlen von Bahnen an der Endhaltestelle entwickelt sich eine dauerhafte Lärmentwicklung, die für Anwohner etwa so belastend ist, als ob ein Kühl-LKW von morgens bis nachts direkt vor dem Fenster stehen würde. Die Geräusche der Klimaanlagen strahlen besonders zur Seite und nach oben ab, - direkt vor der Bahn stehend sind sie jedoch kaum wahrnehmbar. Die Nutzung von Terrassen oder Balkonen ist durch die Geräuschkulisse eine Zumutung, gleiches gilt für geöffnete Fenster. Die Klimaanlagen der Bahnen sind dabei unterschiedlich laut. Einige schalten sich nach ein bis zwei Minuten ab und laufen dann etwas ruhiger weiter, andere hingegen verursachen einen durchgehenden Lärm, der auch von dreifachverglasten Fenstern nicht aufgehalten werden kann. Um eine Verbesserung der Lage zu erreichen ist das Umrüsten auf eine leisere Klimatechnik auf den Fahrzeugen, die ihren Wartebereich in unmittelbarer Nähe von Wohnraum haben, denkbar, oder eine seitliche Lärmschutzwand, wie zum Beispiel an der Eckenheimer Landstraße, die in 3 Metern Höhe beginnend, die Lärmabstrahlung zur Seite und nach oben in Richtung der Wohnhäuser abschirmt. Die Beschwerden von Anwohnern, die vom Geräuschpegel durch Klimaanlagen der wartenden Straßenbahnen vom Frühjahr bis zum Herbst hin, durchgehend sogar in ihrer Nachtruhe gestört werden, müssen ernst genommen werden. Dauerhafter Lärm verursacht Stress und bedeutet somit auch eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die betroffenen Anwohner.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2017, OF 233/10
Betreff: Lärmentwicklung durch Klimaanlagen der Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 eindämmen oder vermeiden
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm durch Klimaanlagen der wartenden Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Linie 18 zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Lärmvermeidung und / oder Lärmabschirmung umsetzbar sind.
Begründung: Dass Straßenbahnen Lärm verursachen ist nicht überraschend. Anwohner rund um die Endhaltestelle haben beim Bezug ihrer Wohnungen sicher damit gerechnet. Die Situation ist aber gerade im Frühjahr und in den Sommermonaten extrem und schwer zu ertragen. Die Klimaanlagen laufen zum Teil dauerhaft bis nach Mitternacht. Durch das ständige Warten und Kühlen von Bahnen an der Endhaltestelle entwickelt sich eine dauerhafte Lärmentwicklung, die für Anwohner etwa so belastend ist, als ob ein Kühl-LKW von morgens bis nachts direkt vor dem Fenster stehen würde. Die Geräusche der Klimaanlagen strahlen besonders zur Seite und nach oben ab, - direkt vor der Bahn stehend sind sie jedoch kaum wahrnehmbar. Die Nutzung von Terrassen oder Balkonen ist durch die Geräuschkulisse eine Zumutung, gleiches gilt für geöffnete Fenster. Die Klimaanlagen der Bahnen sind dabei unterschiedlich laut. Einige schalten sich nach ein bis zwei Minuten ab und laufen dann etwas ruhiger weiter, andere hingegen verursachen einen durchgehenden Lärm, der auch von dreifachverglasten Fenstern nicht aufgehalten werden kann. Um eine Verbesserung der Lage zu erreichen ist das Umrüsten auf eine leisere Klimatechnik auf den Fahrzeugen, die ihren Wartebereich in unmittelbarer Nähe von Wohnraum haben, denkbar, oder eine seitliche Lärmschutzwand, wie zum Beispiel an der Eckenheimer Landstraße, die in 3 Metern Höhe beginnend, die Lärmabstrahlung zur Seite und nach oben in Richtung der Wohnhäuser abschirmt. Die Beschwerden von Anwohnern, die vom Geräuschpegel durch Klimaanlagen der wartenden Straßenbahnen vom Frühjahr bis zum Herbst hin, durchgehend sogar in ihrer Nachtruhe gestört werden, müssen ernst genommen werden. Dauerhafter Lärm verursacht Stress und bedeutet somit auch eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die betroffenen Anwohner.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2017Sie sind hierOFOF 233/10Lärmentwicklung durch Klimaanlagen der Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 eindämmen oder vermeidenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2017OMOM 1258Lärmentwicklung durch Klimaanlagen der Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 eindämmen oder vermeidenDirektanregung
- 3. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1164Lärmentwicklung durch Klimaanlagen der Straßenbahnen im Bereich der Endhaltestelle der Straßen-bahnlinie 18 eindämmen oder vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme