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Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAbgelehnt
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Begründung

Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Besetzern der Städtischen Liegenschaft "in der Au 14-16"nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag auszuhändigen. Anschließend ist das Haus allen Bürgern dieser Stadt in der Art eines Bürgerhauses zugänglich zu machen. Dafür ist ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Das besetzte Haus, welches im Eigentum der Stadt Frankfurt ist, wird zur Zeit unrechtmäßig alleine von den Besetzern mit Duldung der Stadt genutzt, denn es gehört allen Bürgern. Gleichzeitig leiden viele andere Einrichtungen wie Schulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen und normale Bürger dieser Stadt an räumlichen Angeboten durch die Stadt. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Bürger und darf daher nicht länger hingenommen werden. Das Gelände muss allen nach einem vorliegendem Nutzungskonzept zugänglich sein und nicht nur linken Hausbesetzern. Sonst verletzt die Stadt dauerhaft ihre Neutralitätspflicht gegenüber den Bürgern. Um eine Eskalation zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenzter Mietvertrag sicher notwendig. Danach muss mit der Bevorzugung der Hausbesetzer Schluss sein.

Inhalt

Antrag vom 28.08.2017, OF 197/7

Betreff: Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Besetzern der Städtischen Liegenschaft "in der Au 14-16"nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag auszuhändigen. Anschließend ist das Haus allen Bürgern dieser Stadt in der Art eines Bürgerhauses zugänglich zu machen. Dafür ist ein Nutzungskonzept zu erarbeiten.

Begründung: Das besetzte Haus, welches im Eigentum der Stadt Frankfurt ist, wird zur Zeit unrechtmäßig alleine von den Besetzern mit Duldung der Stadt genutzt, denn es gehört allen Bürgern. Gleichzeitig leiden viele andere Einrichtungen wie Schulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen und normale Bürger dieser Stadt an räumlichen Angeboten durch die Stadt. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Bürger und darf daher nicht länger hingenommen werden. Das Gelände muss allen nach einem vorliegendem Nutzungskonzept zugänglich sein und nicht nur linken Hausbesetzern. Sonst verletzt die Stadt dauerhaft ihre Neutralitätspflicht gegenüber den Bürgern. Um eine Eskalation zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenzter Mietvertrag sicher notwendig. Danach muss mit der Bevorzugung der Hausbesetzer Schluss sein.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. August 2017 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.09.2017 im OBR 7 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 15 · 12.09.2017
TO I, TOP 18
Abgelehnt
Die Vorlage OF 197/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFarbechte
Ablehnung:
CDU1 FDPBFFREP
Enthaltung:
1 FDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, 1 FDP, BFF und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP und fraktionslos

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung