Klare 30 km/h Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
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Am Kalten Berg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
- Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontinuität bei der Aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Markierungen auf der Straße Am Kalten Berg erneuern10.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Kalten Berg per E-MailBegründung
Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezugnehmend auf die ablehnende Magistratsantwort vom 29.05.2015 (ST 815) auf einen Ortsbeiratsbeschluss vom 17.11.2014 (OF 719/10) zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim
Inhalt
Antrag vom 09.05.2016, OF 19/10
Betreff: Klare 30 km/h Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezugnehmend auf die ablehnende Magistratsantwort vom 29.05.2015 (ST 815) auf einen Ortsbeiratsbeschluss vom 17.11.2014 (OF 719/10) zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim möge der Ortsbeirat erneut beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo 30 Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist.
Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße "Am Kalten Berg" schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße "Am Dachsberg" unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach Einmündung in die Straße "Am Dachsberg" wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. November 2014OFOF 719/10Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2015OMOM 3776Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten BergDirektanregung
- 29. Mai 2015STST 815Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten BergStellungnahme
- 9. Mai 2016Sie sind hierOFOF 19/10Klare 30 km/h Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2016OMOM 86Klare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in BerkersheimDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 1426Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in BerkersheimStellungnahme
- 13. November 2016OFOF 185/10Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/hOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016OMOM 953Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/hDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme