Einrichten einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Altkönigblick
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In diesem Abschnitt gibt es keinen Gehweg und Fußgänger können nur zusammen mit dem Fahrzeugverkehr die Straße benutzen. Die Straßenfläche ist zu den anderen einmündenden Straßen bereits optisch abgegrenzt, Parkplätze sind markiert. Um die Sicherheit insbesondere der Fußgänger rechtlich zu untermauern und deren Gleichberechtigung herzustellen, soll mit der Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone dem optischen Eindruck entsprochen werden.
Inhalt
Antrag vom 13.09.2009, OF 167/14
Betreff:
Einrichten einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Altkönigblick
Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Straße Altkönigblick parallel zur Umgehungsstraße (von Einmündung Maßbornstraße bei Hausnummer 11 bis zur Abknick am westlichen Ende bei Hausnummer 89) als verkehrsberuhigte Zone mit dem Verkehrszeichen 325 auszuweisen.
Begründung:
In diesem Abschnitt gibt es keinen Gehweg und Fußgänger können nur zusammen mit dem Fahrzeugverkehr die Straße benutzen. Die Straßenfläche ist zu den anderen einmündenden Straßen bereits optisch abgegrenzt, Parkplätze sind markiert. Um die Sicherheit insbesondere der Fußgänger rechtlich zu untermauern und deren Gleichberechtigung herzustellen, soll mit der Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone dem optischen Eindruck entsprochen werden.
Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2009Sie sind hierOFOF 167/14Einrichten einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße AltkönigblickOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 28. September 2009OMOM 3624Einrichten einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße AltkönigblickDirektanregung
- 30. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1531Einrichten einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße AltkönigblickStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme