Verlegung des Verkehrszeichens 286 "Eingeschränktes Haltverbot" an der Offenbacher Landstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Verlegung des Verkehrszeichens 286 "Eingeschränktes Haltverbot" von Offenbacher Landstraße 326 nach Offenbacher Landstraße 285. Diese Maßnahme wird aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen durch den Umzug der Postfiliale vorgeschlagen, um die Verkehrsregelung anzupassen und den bestehenden Bedarf zu berücksichtigen.
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Offenbacher Landstraße — 29 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Neues zu Offenbacher Landstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das derzeit gegenüber dem Geschäft "Tommis Laden" im Bereich der Offenbacher Landstraße 326 vorhandene Verkehrszeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot" zu entfernen und stattdessen vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 285 aufzustellen.
Begründung
Aufgrund des Umzugs der Postfiliale haben sich die örtlichen Rahmenbedingungen für den ruhenden und den Lieferverkehr in diesem Bereich der Offenbacher Landstraße verändert. Das derzeit gegenüber dem Geschäft "Tommis Laden" im Bereich der Offenbacher Landstraße 326 angeordnete eingeschränkte Haltverbot entspricht nach dem Umzug der Postfiliale nicht mehr den aktuellen örtlichen Gegebenheiten. Durch die Verlegung des Verkehrszeichens vor die Offenbacher Landstraße 285 kann die Verkehrsregelung an die veränderte Situation angepasst und der dort bestehende Bedarf berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. September 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.