Hinweisschilder zum Bonifatiusbrunnen und an der Krutzenkirche
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Bonifatiusbrunnen und an der Krutzenkirche Der Magistrat wird gebeten, dem Bürgerverein Kalbach-Riedberg die Aufstellung eines Hinweisschildes zum Bonifatiusbrunnen und zweier Erläuterungstafeln am Standort der ehemaligen Krutzenkirche zu gestatten und gemeinsam mit dem Verein und zur Kenntnis des Ortsbeirats die geeigneten Standorte festzulegen. Das der Anregung beigefügte Schreiben des Bürgervereins Kalbach-Riedberg vom 16.04.2017 findet die inhaltliche Unterstützung des Ortsbeirats. Anlage 1 (ca. 405 KB)
Inhalt
Antrag vom 05.05.2017, OF 159/12
Betreff: Hinweisschilder zum Bonifatiusbrunnen und an der Krutzenkirche Der Magistrat wird gebeten, dem Bürgerverein Kalbach-Riedberg die Aufstellung eines Hinweisschildes zum Bonifatiusbrunnen und zweier Erläuterungstafeln am Standort der ehemaligen Krutzenkirche zu gestatten und gemeinsam mit dem Verein und zur Kenntnis des Ortsbeirats die geeigneten Standorte festzulegen. Das der Anregung beigefügte Schreiben des Bürgervereins Kalbach-Riedberg vom 16.04.2017 findet die inhaltliche Unterstützung des Ortsbeirats. Anlage 1 (ca. 405 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2017Sie sind hierOFOF 159/12Hinweisschilder zum Bonifatiusbrunnen und an der KrutzenkircheOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 19. Mai 2017OMOM 1669Hinweisschilder zum Bonifatiusbrunnen und an der KrutzenkircheDirektanregung
- 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1691Hinweisschilder zum Bonifatiusbrunnen und an der KrutzenkircheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme