Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Aufstockung des Budgets für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, um die Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dies ist notwendig, um Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken.
Begründung
Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Kalbach-Riedberger Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens werden immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion, ist das eines Karussells auf dem Piratenspielplatz Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird das Karussell durch den OBR 12 mit einem Betrag von 11000 Euro aus dem Teilfinanzhaushalt finanziert Der Verein KIAN e.V, durch selbst beauftragte Unternehmen möchte im Frühjahr 2022 dieses umsetzen. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt und nachhaltig umzusetzen. Die bisherige, schleppende Umsetzung ist Menschen mit Beeinträchtigungen nicht würdig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2022Sie sind hierOFOF 155/12Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit BeeinträchtigungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. März 2022EAEA 99Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit BeeinträchtigungenEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, Volt und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Enthaltung)