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Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Aufstockung des Budgets für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, um die Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dies ist notwendig, um Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken.

Begründung

Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Kalbach-Riedberger Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens werden immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion, ist das eines Karussells auf dem Piratenspielplatz Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird das Karussell durch den OBR 12 mit einem Betrag von 11000 Euro aus dem Teilfinanzhaushalt finanziert Der Verein KIAN e.V, durch selbst beauftragte Unternehmen möchte im Frühjahr 2022 dieses umsetzen. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt und nachhaltig umzusetzen. Die bisherige, schleppende Umsetzung ist Menschen mit Beeinträchtigungen nicht würdig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2022Sie sind hier
    OFOF 155/12Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. März 2022EAEA 99Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit BeeinträchtigungenEtatanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 19
Beraten
Die Vorlage OF 155/12 wird bis zur Sitzung am 18.03.2022 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 6
Angenommen
Etatanregung EA 99 2022 Die Vorlage OF 155/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDVoltLinke
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, Volt und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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