Tennishalle des TC Phönix Eckenheim e. V. dauerhaft bespielbar halten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Berichterstattung des Magistrats zur dauerhaften Bespielbarkeit der Tennishalle des TC Phönix Eckenheim. Dies ist notwendig, da die Halle durch Vernachlässigung und Starkregenereignisse stark beeinträchtigt ist und die Nutzung für Kinder und Jugendliche gefährdet ist.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann und wie die Tennishalle an der Sigmund-Freud-Strasse 77, die der Stadt Frankfurt gehört und durch den TC Phoenix Eckenheim gepachtet wird, wieder in einen dauerhaft bespielbaren Zustand gebracht werden kann.
Begründung
Durch jahrelange Vernachlässigung durch die Eigentümerin und nach den Starkregenereignissen der vergangenen Monate ist die Halle nur noch eingeschränkt bespielbar. Der TC Phoenix Eckenheim, der ein starkes Engagement für Kinder und Jugendliche der anliegenden Stadtteile betreibt, nutzt die Halle insbesondere auch zum Training für die ca. 100 Kinder und Jugendlichen. Es wäre schade, wenn die Bausubstanz verrottet und die Vereinsmitglieder ihren Sport von Oktober bis März nicht ausüben könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 127/10Tennishalle des TC Phönix Eckenheim e. V. dauerhaft bespielbar haltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2021OMOM 999Tennishalle des TC Phönix Eckenheim e. V. dauerhaft bespielbar haltenDirektanregung
- 21. Januar 2022STST 162Tennishalle des TC Phönix Eckenheim e. V. dauerhaft bespielbar haltenStellungnahme
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1770Tennishalle des TC Phönix Eckenheim e. V. dauerhaft bespielbar haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme