Liebfrauen-Schule: Fahrradabstellmöglichkeiten für Grundschüler endlich wieder ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Grundschülern der Liebfrauen-Schule wieder Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies ist notwendig, da seit über einem Jahr der Zugang zu den Radbügeln durch einen Bauzaun versperrt ist, was für die Schüler problematisch ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert den Grundschülern der Liebfrauen-Schule Radbügel zur Verfügung zu stellen.
Vorzugsweise sollen die Radbügel, die sich schon auf dem Schulhof befinden wieder freigegeben werden, indem der Bauzaun entfernt wird.
Sollte dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, so sind sofort an anderer Stelle Radbügel anzubringen. Der Standort ist mit der Leitung der Grundschule abzustimmen.
Weiter wird der Magistrat aufgefordert in seiner Stellungnahme zu berichten, warum der Bauzaun schon über ein Jahr um den Baum steht und die Schulleitung über den weiteren Verlauf nicht informiert wird.
Begründung
Den Grundschülern der Liebfrauen-Schule stehen seit über einem Jahr keine Radbügel zur Verfügung. Ohne Information an die Schulgemeinde wurde der Bauzaun aufgestellt und versperrt den Zugang zu den Radbügeln. Viele Kinder kommen jedoch mit dem Fahrrad und müssen sich außerhalb des Geländes eine Anschließmöglichkeit suchen. Dies ist gerade für Grundschüler nicht gut. Die Schulgemeinde wünscht sich die Radbügel auf dem Gelände zurück und möchte auch kurzfristig informiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2024Sie sind hierOFOF 1237/1Liebfrauen-Schule: Fahrradabstellmöglichkeiten für Grundschüler endlich wieder ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024OMOM 5410Liebfrauenschule: Fahrradabstellmöglichkeiten für Grundschüler endlich wieder ermöglichenDirektanregung
- 29. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1445Liebfrauenschule: Fahrradabstellmöglichkeiten für Grundschüler endlich wieder ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme