Wie sieht die Planung für das Kinderhaus Griesheim aus?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Kinderhaus Griesheim ist eine stadtteilorientierte freizeitorientierte Einrichtung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Das Gebäude war ehemals das Griesheimer Polizeirevier. Im Jahr 1974 entstand dort eines der ersten Kinderhäuser in Frankfurt, das ab 1986 kommunalisiert wurde und seit Ende 1999 in direkter städtischer Trägerschaft der Stadt Frankfurt ist. Für die Kinder hat jeder Stein seine Geschichte. Das Kinderhaus verfügt über 240 qm auf drei Etagen mit je vier Räumen in den beiden oberen Stockwerken und zwei Räumen im Erdgeschoss. Durch die Verwinkelung, die bei den Kindern sehr gut ankommt, haben die Gruppen die Möglichkeit sich aufzuteilen, je nach Angebot und Neigung. Es wird befürchtet, dass durch eine zweckorientierte Standardbauweise der besondere Charakter des Hauses verloren geht.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2009, OF 1225/6
Betreff:
Wie sieht die Planung für das Kinderhaus Griesheim aus?
Vorgang:
M 55/09
Mit dem Konjunkturprogramm des Bundes und des Landes werden Mittel für das Kinderhaus Griesheim zur Verfügung gestellt, worüber sich der Stadtteil sehr freut, wurde doch seit vielen Jahren nichts mehr in das Haus investiert.
Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Welche Überlegungen/Fakten sprechen insbesondere unter Berücksichtigung des Einsatzes effizienterer sparsamer Energieversorgung sowie der künftigen Höhe der Folgekosten aus Bauunterhaltung für eine grundlegende Sanierung der alten Bausubstanz des Kinderhauses und welche für einen Neubau des Selben?
- Über wie viele Räume wird das Kinderhaus Griesheim nach dem Umbau/Neubau verfügen können?
- Wird die bauliche Struktur der Linkstraße in die Planungen einbezogen?
- Befindet sich der angrenzende Garten, der zurzeit als Außenfläche für die Einrichtung genutzt wird im städtischen Eigentum?
- Ist das Gartengrundstück in den Planungen berücksichtigt?
- Wie sieht der Zeitplan für den Umbau/Neubau aus?
- Welche Möglichkeiten liegen in Griesheim für eine zeitlich befristete Auslagerung des Kinderhauses Griesheim vor?
- Wie lange muss mit einer Auslagerung gerechnet werden?
- Wann kann mit einer Vorstellung im Ortsbeirat 6 gerechnet werden?
Begründung:
Das Kinderhaus Griesheim ist eine stadtteilorientierte freizeitorientierte Einrichtung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Das Gebäude war ehemals das Griesheimer Polizeirevier. Im Jahr 1974 entstand dort eines der ersten Kinderhäuser in Frankfurt, das ab 1986 kommunalisiert wurde und seit Ende 1999 in direkter städtischer Trägerschaft der Stadt Frankfurt ist. Für die Kinder hat jeder Stein seine Geschichte.
Das Kinderhaus verfügt über 240 qm auf drei Etagen mit je vier Räumen in den beiden oberen Stockwerken und zwei Räumen im Erdgeschoss. Durch die Verwinkelung, die bei den Kindern sehr gut ankommt, haben die Gruppen die Möglichkeit sich aufzuteilen, je nach Angebot und Neigung. Es wird befürchtet, dass durch eine zweckorientierte Standardbauweise der besondere Charakter des Hauses verloren geht.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2009Sie sind hierOFOF 1225/6Wie sieht die Planung für das Kinderhaus Griesheim aus?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2009VV 1017Wie sieht die Planung für das Kinderhaus Griesheim aus?Anfrage
- 2. September 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1308Wie sieht die Planung für das Kinderhaus Griesheim aus?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme