Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Umwidmung von Parkflächen vor, um 20 Fahrradbügel für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 zu installieren. Dies soll den Mitarbeitern und Besuchern des Gebäudes ermöglichen, ihre Fahrräder sicher abzustellen und somit die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel zu fördern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten:
- Vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 ca. 10 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen.
- Am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Str. 29, beidseits der Toreinfahrt, je 5 Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren, hierzu sind bis zu drei Kfz-Parkplätze, inkl. der vorhandenen Sperrflächen, umzuwidmen.
Begründung
In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiter*innen eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiter*innen kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiter*innen ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tram-Haltestelle Nauheimer Str., sodass der Zugang zur Haltestelle, "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiter*innen des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiter*innen ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Gali Theaters und des Kino's Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. Juli 2020Sie sind hierOFOF 1114/2Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2020OMOM 6406Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29Direktanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 357Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29Stellungnahme
- 19. Mai 2021OFOF 84/2Fahrradstellplätze Ginnheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP