Stopp der Planungen für Mainbrücke-Ost (.EZB-Brücke.). Keine weitere Belastung des Frankfurter Mainufers.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Sport- und Freizeitgebiete vieler Mitbürger werden erheblich beeinträchtigt. Frankfurts Attraktivität speist sich nicht aus den Banken allein, sondern vor allem auch aus seinen Kultur- und Erholungsangeboten.
Inhalt
Antrag vom 18.10.2006, OF 111/5
Betreff:
Stopp der Planungen für Mainbrücke-Ost ("EZB-Brücke"). Keine weitere Belastung des Frankfurter Mainufers.
Anlässlich der OBR-Sitzung vom 21. Januar 2005 stimmten alle im OBR 5 vertretenen Parteien dem Antrag der Grünen zur Ablehnung der Mainbrücke zu. Die Fakten, die zur negativen Beurteilung einer Mainbrücke-Ost ("EZB-Brücke“) führten, haben sich seither nicht geändert:
Die Mainbrücke-Ost ("EZB-Brücke“) zieht zusätzlich überregionalen Verkehr in die Stadt. Für diesen zusätzlichen Verkehr sind die vorhandenen Strassen (z.B. Gerbermühlstrasse, Deutschherrenviertel usw.) nicht ausgelegt.
- Um das durch die Ansiedlung der Europäischen Zentralbank vorhergesagte zusätzliche Verkehrsaufkommen zu bewältigen, soll die Mainbrücke-Ost ("EZB-Brücke“) täglich von 17 000 Fahrzeugen genutzt werden. Die gesamte Verkehrsplanung führt zu mehr und nicht zu weniger Auto-Pendlern. D.h. durch die Mainbrücke-Ost entstehen erst recht "großräumige Verkehrsbeziehungen“, die weitere Pendlerströme generieren. Dem Autoverkehr ermöglicht die Brücke von der Hanauer Landstraße dann über die Deutschherrnuferstraße (B 43) die Autobahnanschlussstelle Kaiserlei zu erreichen.
- Die Verlängerung der Honsell-Brücke, die den Main zwischen Gerbermühle und Deutschherrnviertel den Main überquert, soll 16,8 Millionen Euro kosten. Zum Bau dieser Brücke hat sich die Stadt gegenüber der EZB in einer Anlage eines städtebaulichen Rahmenvertrags verpflichtet. Dies ist rechtlich nicht bindend.
- Die Anfang des 20. Jahrhunderts errichtete und unter Denkmalschutz stehende Vorlandbrücke der Honsellbrücke muss abgerissen werden.
- Die Mainbrücke-Ost ("EZB-Brücke“) durchschneidet die Kleingartenanlage am südlichen Mainufer und führt zu einem erheblichen Eingriff in das Kleingartengelände des KGV Mainwasen.
- Der Eingriff in das öffentliche Grün, da im Zuge der Baumaßnahmen ca. 150 Bäume unterschiedlicher Größe gefällt werden müssen, ist nicht zu rechtfertigen, dieser Form der Verkehrspolitik ist weder "nachhaltig“ noch "ökologisch“.
- Das Oberräder Rudererdorf wird beeinträchtigt.
Dies vorausgeschickt lehnt der Ortsbeirat 5 die vom Magistrat am 22. September als M 195 vorgestellte Maßnahme zur "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" ab und bittet die Stadtverordnetenversammlung, gemeinsam mit der Stadt Offenbach nach einer vernünftigen Lösung in Höhe des Kaiserlei zu suchen.
Begründung:
Sport- und Freizeitgebiete vieler Mitbürger werden erheblich beeinträchtigt.
Frankfurts Attraktivität speist sich nicht aus den Banken allein, sondern vor allem auch aus seinen Kultur- und Erholungsangeboten.
Hauptvorlage:
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 195
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2006MM 195Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten - Vorplanung der Verkehrsanlagen -Magistratsvortrag
- 18. Oktober 2006Sie sind hierOFOF 111/5Stopp der Planungen für Mainbrücke-Ost (.EZB-Brücke.). Keine weitere Belastung des Frankfurter Mainufers.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2006OAOA 249Stopp der Planungen für Mainbrücke-Ost (.EZB-Brücke.) Keine weitere Belastung des Frankfurter Mainufers Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 195Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.WASG zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und LINKE.WASG (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD