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Entwicklung des Grundstücks westlich der Straße .Im Eichlehen.

Vorlagentyp: OFGRÜNE
45 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Es ist davon auszugehen, dass Oberrad vom Jahr 2014 an durch die Inbetriebnahme der zusätzlichen Landebahn zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jeder Betriebsrichtung unter einem Lärmteppich begraben wird. Die Oberräder Bürgerinnen und Bürger werden dadurch u.a. in ihrem Freizeitverhalten stark beeinträchtigt, soweit es Aktivitäten unter freiem Himmel betrifft. Die Landesregierung mutet das der Bevölkerung zu, weil sie mit exorbitanten Wachstumschancen im Rhein-Main-Gebiet rechnet. Der Ortsbeirat erwartet daher, dass ein Teil der dadurch generierten Steuereinnahmen in hochwertige Freizeiteinrichtungen in den besonders belasteten Gebieten investiert wird. Es reicht hierzu keineswegs aus, den Oberräder Vereinen einen Schuppen hinzustellen, den sie für ihre Zwecke selbst zu bewirtschaften haben. Der Ortsbeirat erwartet vielmehr auch Angebote für Menschen, die sich nicht in Vereinen engagieren können oder wollen. Die oben beschriebene Fläche erscheint dem Ortsbeirat als besonders geeignet, weil sie eine Bebauung zulässt, da sie außerhalb des Grüngürtels liegt. Außerdem ist durch die Ortsrandlage das zu erwartende Verkehrsaufkommen wenig störend. Gleichzeitig ist die Fläche gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Ferner verbieten sich andere Nutzungsmöglichkeiten wie Wohnen und Einzelhandel auf Grund der Lärmbelastung bzw. gravierender Nachteile für die Nahversorgung im Oberräder Ortskern. Der Ortsbeirat wünscht, dass die Oberräder Bevölkerung zeitgleich mit der Eröffnung der Landebahn ein wenig durch die Inbetriebnahme einer Freizeiteinrichtung entschädigt wird.

Inhalt

Antrag vom 26.05.2010, OF 1057/5

Betreff:

Entwicklung des Grundstücks westlich der Straße "Im Eichlehen"

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern

- Grundstücke östlich der Offenbacher Landstraße 482 und westlich der Straße Im Eichlehen, die sich nicht im Besitz der Stadt befinden zu erwerben, soweit diese außerhalb des Grüngürtels liegen.

- dem Ortsbeirat Konzepte zur Entwicklung dieses Gebietes vorzulegen, die attraktive Freizeitangebote z.B. in Form von Schwimm-, Reit-, Ballsport oder Gymnastikhallen, aber auch Trainingsmöglichkeiten für die Oberräder Vereine umfassen.

Begründung:

Es ist davon auszugehen, dass Oberrad vom Jahr 2014 an durch die Inbetriebnahme der zusätzlichen Landebahn zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jeder Betriebsrichtung unter einem Lärmteppich begraben wird. Die Oberräder Bürgerinnen und Bürger werden dadurch u.a. in ihrem Freizeitverhalten stark beeinträchtigt, soweit es Aktivitäten unter freiem Himmel betrifft. Die Landesregierung mutet das der Bevölkerung zu, weil sie mit exorbitanten Wachstumschancen im Rhein-Main-Gebiet rechnet. Der Ortsbeirat erwartet daher, dass ein Teil der dadurch generierten Steuereinnahmen in hochwertige Freizeiteinrichtungen in den besonders belasteten Gebieten investiert wird.

Es reicht hierzu keineswegs aus, den Oberräder Vereinen einen Schuppen hinzustellen, den sie für ihre Zwecke selbst zu bewirtschaften haben. Der Ortsbeirat erwartet vielmehr auch Angebote für Menschen, die sich nicht in Vereinen engagieren können oder wollen.

Die oben beschriebene Fläche erscheint dem Ortsbeirat als besonders geeignet, weil sie eine Bebauung zulässt, da sie außerhalb des Grüngürtels liegt. Außerdem ist durch die Ortsrandlage das zu erwartende Verkehrsaufkommen wenig störend. Gleichzeitig ist die Fläche gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Ferner verbieten sich andere Nutzungsmöglichkeiten wie Wohnen und Einzelhandel auf Grund der Lärmbelastung bzw. gravierender Nachteile für die Nahversorgung im Oberräder Ortskern.

Der Ortsbeirat wünscht, dass die Oberräder Bevölkerung zeitgleich mit der Eröffnung der Landebahn ein wenig durch die Inbetriebnahme einer Freizeiteinrichtung entschädigt wird.

Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2010Sie sind hier
    OFOF 1057/5Entwicklung des Grundstücks westlich der Straße .Im Eichlehen.
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. August 2010OAOA 1175Entwicklung des Grundstücks westlich der Straße .Im Eichlehen.Anregung
  3. 8. April 2011Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 193Entwicklung des Grundstücks westlich der Straße "Im Eichlehen"Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 44 · 11.06.2010
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage OF 1057/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 45 · 20.08.2010
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 1175 2010 Die Vorlage OF 1057/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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