Altarm der Nidda in Bonames für Kanus und Sportboote sperren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Altarm der Nidda in Bonames für Kanus und Sportboote zu sperren, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Rückzugsraum für Fische zu schützen. Durch die Aufstellung von Hinweisschildern soll auf die Gefahren hingewiesen werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass der Altarm der Nidda in Bonames für Kanus und Sportboote eindeutig gesperrt wird und durch entsprechende Hinweisschilder darauf hingewiesen wird, dass für diese Strecke das Befahren nicht gestattet und wegen der Gefahr durch herabhängende Bäume auch gefährlich ist.
Begründung
Der Nidda-Altarm im Bonames ist als Rückzugsgebiet für Fische sehr wichtig. Deshalb ist mit dem Frankfurter Fischereiverein auch verabredet, dass hier Bäume im Wasser liegenbleiben dürfen, um den Fischen Deckung zu bieten. Insofern ist eine Passage hier mit Booten nicht möglich und sollte auch nicht erfolgen, zumal sie so auch sehr gefährlich ist. Das ist aber offensichtlich nicht bekannt. Insofern ist es erforderlich, hier klare Verhältnisse zu schaffen, den Altarm für den Bootsverkehr eindeutig zu sperren und deutliche Verbotsschilder aufzustellen, um dieses Problem endgültig zu lösen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2020Sie sind hierOFOF 1044/10Altarm der Nidda in Bonames für Kanus und Sportboote sperrenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. September 2020OMOM 6508Altarm der Nidda in Bonames für Kanus und Sportboote sperrenDirektanregung
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2139Altarm der Nidda in Bonames für Kanus und Sportboote sperrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme