Autobahnabfahrt A 5 Goldstein
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Abfahrt auf dem Grünstreifen zwischen dem Main und der Mainuferstraße wird von den Anliegern sowie den Goldsteiner Bürgern und den Widerspruch erhebenden Vereinen (Siedlergemeinschaft Goldstein, Verein für Kultur und Natur und der Bürgerinitiative) begrüßt beziehungsweise mitgetragen. Die Lebensqualität der Goldsteiner Bewohner ist in der Vergangenheit durch das immer größere Verkehrsaufkommen schon über das normale Maß stark belastet - östlich die Autobahn und Bürostadt Niederrad, südlich der Flughafen, westlich die Farbwerke Höchst und zukünftig die Leunabrücke und nun nördlich die neue Autobahnabfahrt. In der Vergangenheit wurde diese Variante der Abfahrt baumäßig nie als unakzeptabel bezeichnet oder erwähnt. Somit könnte der Baubeginn jederzeit erfolgen, ohne daß durch Einsprüche seitens der unmittelbaren Anlieger Verfahrensverzögerungen entstehen. Die seit 1931 bestehende Gartenanlage müßte nicht den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. Sie muß weiterhin genutzt werden können a) als Gärten mit Erholungswert für Frankfurter Bürger b) und würde zusätzlich einen natürlichen Lärmschutz darstellen. Bei dem Bau der Abfahrt auf bewußtem Grünstreifen würde während der Bauphase keine Verkehrsbeeinträchtigung entstehen (erheblicher Vorteil für den Feierabendverkehr der Bürostadt), da unter anderem der Ab- und Wiederauf- beziehungsweise Rückbau der jetzigen Auffahrt Richtung Süden entfällt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.01.1998, B 10 Bericht des Magistrats vom 15.01.2001, B 23 Bericht des Magistrats vom 15.03.2002, B 314 Bericht des Magistrats vom 10.07.2000, B 515 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.07.1997 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 15.09.1997, TO I, TOP 72 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 88 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105) Abstimmung: SPD, GRÜNE, REP und F.D.P. gegen CDU (= Annahme) 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.1997, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 88 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105) Abstimmung: SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen CDU (= Annahme) und REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 600, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 15.09.1997 Aktenzeichen: 61-1
Inhalt
Anregung vom 01.07.1997, OA 88
entstanden aus Vorlage: OF 59/6 vom 16.06.1997
Betreff:
Autobahnabfahrt A 5 Goldstein
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, das derzeitig laufende Planfeststellungsverfahren zum Bau der Autobahnabfahrt von Norden kommend auf Goldsteiner Seite außer Kraft zu setzen. Statt dessen soll nur noch die Abfahrtvariante über den Grünstreifen zwischen
Main und Mainuferstraße weiter geplant werden.
Begründung:
Die Abfahrt auf dem Grünstreifen zwischen dem Main und der Mainuferstraße wird von den Anliegern sowie den Goldsteiner Bürgern und den Widerspruch erhebenden Vereinen (Siedlergemeinschaft Goldstein, Verein für Kultur und Natur und der
Bürgerinitiative) begrüßt beziehungsweise mitgetragen. Die Lebensqualität der Goldsteiner Bewohner ist in der Vergangenheit durch das immer größere Verkehrsaufkommen schon über das normale Maß stark belastet - östlich die Autobahn und Bürostadt
Niederrad, südlich der Flughafen, westlich die Farbwerke Höchst und zukünftig die Leunabrücke und nun nördlich die neue Autobahnabfahrt.
In der Vergangenheit wurde diese Variante der Abfahrt baumäßig nie als unakzeptabel bezeichnet oder erwähnt. Somit könnte der Baubeginn jederzeit erfolgen, ohne daß durch Einsprüche seitens der unmittelbaren Anlieger Verfahrensverzögerungen
entstehen.
Die seit 1931 bestehende Gartenanlage müßte nicht den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. Sie muß weiterhin genutzt werden können a) als Gärten mit Erholungswert für Frankfurter Bürger b) und würde zusätzlich einen natürlichen Lärmschutz darstellen.
Bei dem Bau der Abfahrt auf bewußtem Grünstreifen würde während der Bauphase keine Verkehrsbeeinträchtigung entstehen (erheblicher Vorteil für den Feierabendverkehr der Bürostadt), da unter anderem der Ab- und Wiederauf- beziehungsweise Rückbau der
jetzigen Auffahrt Richtung Süden entfällt.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 1997Sie sind hierOAOA 88Autobahnabfahrt A 5 GoldsteinAnregung
- 5. Januar 1998BB 10Autobahnabfahrt A 5 GoldsteinMagistratsbericht
- 10. Juli 2000BB 515a) Autobahnabfahrt A 5 Goldstein b) Stand der Planung .Abfahrt BAB 5 in ein bestehendes Wohngebiet.Magistratsbericht
- 15. Januar 2001BB 23a) Autobahnabfahrt A 5 Goldstein b) Stand der Planung .Abfahrt BAB 5 in ein bestehendes Wohngebiet.Magistratsbericht
- 15. März 2002Antwort des Magistrats · nach 245 WochenBB 314Stand der Planung .Abfahrt BAB 5 in ein bestehendes Wohngebiet.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, REP und F.D.P. gegen CDU (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen CDU (= Annahme) und REP (= Ablehnung)