Parkplatz Isenburger Schneise endlich aufforsten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, einen konkreten, nachvollziehbaren Zeitplan für die Aufforstung des Parkplatzes Isenburger Schneise vorzulegen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt ist vertraglich dazu verpflichtet, als Ausgleich für Baumaßnahmen im Zuge des Ausbaus des Waldstadions den Parkplatz Isenburger Schneise aufzuforsten. Diese Maßnahme hätte schon vor mehr als zehn Jahren durchgeführt werden müssen. Es ist daher nicht hinnehmbar, im o. a. Magistratsbericht lapidar zu erklären, dass der Parkplatz erhalten bleibe, solange keine alternativen Parkflächen ausgewiesen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2021BB 283Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Aufforstung der Isenburger SchneiseMagistratsbericht
- 24. August 2021OFOF 127/5Parkplatz Isenburger Schneise endlich aufforstenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2021Sie sind hierOAOA 70Parkplatz Isenburger Schneise endlich aufforsten Bericht des Magistrats vom 26.07.2021, B 283Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung