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Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216

Vorlagentyp: OA
3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Anregung vom 04.12.2017, OA 210 entstanden aus Vorlage: OF 460/2 vom 26.11.2017

Betreff: Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen vorzunehmen: 1. Es finden keine weiteren Eingriffe in den Wald statt! Die 3.600 Quadratmeter müssen als Ursprungswald erhalten bleiben. 2. Es bedarf in dem Gebiet nur einer Kita, die groß genug zu definieren ist. Diese Kita ist in dem allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße zu realisieren. Sollte eine weitere Kita benötigt werden, soll die Kita hinter der Seniorenresidenz in der Montgolfier-Allee endlich gebaut werden. 3. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist zwar von der Anzahl der Linien als gut zu beschreiben, jedoch zeigen diese jetzt schon eine Überlastung, sodass hier bei weiteren Wohnungen dringend ein erweiterter ÖPNV bereitgestellt werden muss. 4. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll nicht nur zu der Autobahn hin realisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens die zugesagten 30/40 Prozent geförderter Wohnungsbau auch realisiert werden . 5. Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, ist die Umplanung des Bebauungsplans dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern umgehend in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Wie aus der FR vom 10.11.2017 zu erfahren war, soll eine Umplanung des Bebauungsplanes stattfinden. Der Ortsbeirat 2 begrüßt zwar den Bau von geförderten Wohnungen, jedoch darf dies nicht zulasten eines der einzigen Urwälder in Frankfurt passieren. Eine Abholzung des Urwaldes auf einer Fläche von circa einem Fußballfeld (3.600 Quadratmeter) ist nicht hinnehmbar. Dass in dem Neubau zwei Kitas entstehen sollen, obwohl eine geplante Kita in dem Gebiet bisher nicht gebaut worden ist, ist nicht nachvollziehbar. Des Weiteren würde bei der Realisierung einer einzigen Kita weniger Personal für den Betrieb benötigt werden. Auch müssen Konzepte für den überlasteten ÖPNV gefunden werden. Der Ortsbeirat steht Planungen ohne Eingriffe in den Wald positiv gegenüber und erwartet eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Bebauung westlich der Bestandswohnungen an der Angelika-Machinek-Straße zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Felix-Kracht-Straße wäre auch ein Affront gegen die dort bereits Wohnenden, deren Miete oder Kaufpreis eben wegen der Aussicht auf das Waldgebiet vermutlich höher bemessen ist, als wenn von vornherein ein geplantes Gebäude die Aussicht versperrt hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.12.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2017MM 216Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 26. November 2017OFOF 460/2Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 ÄOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
  3. 4. Dezember 2017Sie sind hier
    OAOA 210Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 12.12.2017
TO I, TOP 28
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinke
Ablehnung:
FDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (M 216 = Annahme im Rahmen OA 210, OA 210 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 216 = Ablehnung, OA 210 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 216 = Annahme im Rahmen OA 210, OA 210 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 216 = Ablehnung, OA 210 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 14.12.2017
TO II, TOP 32
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinke
Ablehnung:
FDPFRAKTIONBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 2
Sitzung 22 · 14.05.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 23 · 11.06.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2113,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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