Altersgerechtes Wohnen im Neubaugebiet .Westrand Nieder-Erlenbach.
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 15.06.2010, OA 1139 entstanden aus Vorlage: OF 172/13 vom 18.05.2010
Betreff: Altersgerechtes Wohnen im Neubaugebiet "Westrand Nieder-Erlenbach" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet "Westrand Nieder-Erlenbach" ein Grundstück für den Bau einer Seniorenwohnanlage auszuweisen.
Begründung: In Nieder-Erlenbach gibt es bereits seit etwa 40 Jahren eine Seniorenwohnanlage, die inzwischen renovierungsbedürftig ist. Trotzdem werden die Wohnungen stark nachgefragt, da es in den nördlichen Stadtteilen keine Alternative gibt und aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Haus oder ihre große Wohnung aufgeben, aber weiter in ihrem Stadtbezirk wohnen bleiben möchten. Im Planungsgebiet "Westrand Nieder-Erlenbach" befinden sich ca. 35 Prozent der Flächen im Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Daher sollte es möglich sein, ein Grundstück entsprechender Größe für eine Seniorenwohnanlage auszuweisen, das in Erbpacht an einen Investor vergeben werden könnte. Nicht nur in Nieder-Erlenbach, sondern auch in den angrenzenden Stadtbezirken ist Bedarf für altersgerechtes Wohnen vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2010OFOF 172/13Altersgerechtes Wohnen im Neubaugebiet .Westrand Nieder-Erlenbach.Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 15. Juni 2010Sie sind hierOAOA 1139Altersgerechtes Wohnen im Neubaugebiet .Westrand Nieder-Erlenbach.Anregung
- 6. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1339Altersgerechtes Wohnen im Neubaugebiet "Westrand Nieder-Erlenbach"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Prüfung und Berichterstattung)