Toilettenanlage im Bereich der Bus-, S-Bahn-Station und der künftigen Endhaltestelle der U5 am Frankfurter Berg
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung vom 12.01.2010, OA 1048 entstanden aus Vorlage: OF 874/10 vom 16.12.2009
Betreff: Toilettenanlage im Bereich der Bus-, S-Bahn-Station und der künftigen Endhaltestelle der U5 am Frankfurter Berg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Toilettenanlage im Bereich der Bus- und S-Bahn-Station und sowie der künftigen Endhaltestelle der U5 am Frankfurter Berg eingerichtet werden kann. Ggf. kann dies in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Eigentümer des ehemaligen Bahnhofsgebäudes erreicht werden. Zu klären bleibt zudem, ob das ehemalige Bahnhofsgebäude möglichst einer öffentlichen Nutzung, evtl. auch über einen Investor, zugeführt werden kann.
Begründung: Im Bereich der Bus- und S-Bahn-Station fehlt eine Toilettenanlage. Dies führt vor Ort zu unerträglichen Verhältnissen. Mit der Verlängerung der U5 zur S-Bahn-Station ensteht ein neuer ÖPNV-Verkehrsknoten, der nicht ohne Toilettenanlage auskommen kann bzw. darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2009OFOF 874/10Toilettenanlage im Bereich der Bus-, S-Bahn-Station und der künftigen Endhaltestelle der U5 am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2010Sie sind hierOAOA 1048Toilettenanlage im Bereich der Bus-, S-Bahn-Station und der künftigen Endhaltestelle der U5 am Frankfurter BergAnregung
- 7. Mai 2010BB 293Toilettenanlage im Bereich der Bus-, S-Bahn-Station und der künftigen Endhaltestelle der U.5 am Frankfurter BergMagistratsbericht
- 29. November 2010Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 711Toilettenanlage im Bereich der Bus-, S-Bahn-Station und der künftigen Endhaltestelle der U.5 am Frankfurter BergMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Freie Wähler gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und NPD gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren)