Backhaus in Bockenheim erhalten
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Grundstück Friesengasse 13/Kaufunger Str. 4, inklusive dem darauf befindlichen Backhaus anzukaufen und in städtische Verantwortung zu überführen. 2. das Backhaus der Nachbarschaft als offenes, kulturelles Zentrum zur Verfügung zu stellen und den Neubau von hochpreisigen Wohnungen zu verhindern. Begründung: In den letzten Jahren wurde das Areal mehrmals verkauft. Es liegt in den Gebieten der Erhaltungssatzungen Nr. 47 und 48, die zum einen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und zum anderen die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sichern sollen. Eine Verteuerung der Mieten oder Kaufpreise würde dem Ziel der Erhaltungssatzung Nr. 47 widersprechen, die "Verschärfung der Verdrängung" aus Bockenheim durch steigende Wohnkosten zu verhindern. Die Erhaltungssatzung 48 erkennt das Grundstück als schützenswerten Teil des Ortskerns Alt-Bockenheim an. Im Jahr 2017 kündigte der damalige Eigentümer, ein Immobilieninvestor, an, die Errichtung einen fünfgeschossigen Bau mit Eigentumswohnungen zu planen. Durch einen solchen Bau würden die Ziele beider Erhaltungssatzungen verletzt. Auch der Weiterverkauf an eine weitere Immobiliengesellschaft, die die Flächen weiterhin leer stehen ließ, obwohl verschiedene gemeinnützige Organisationen ihr Interesse und Nutzungskonzepte öffentlich machten, lässt an der Absicht einer zukünftigen sozialen Nutzung zweifeln. Die Erhaltungssatzungen eröffnen die Möglichkeit, dass die Stadt Grundstücke per Vorkaufsrecht erwirbt. Dies oder einen herkömmlichen Kauf muss die Stadt erwägen, um die Erfüllung der Satzungsziele sicher zu stellen und das Gebäude wieder einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Denn nachdem Vereine die Räumlichkeiten des Backhauses, einer alten Brotfabrik, viele Jahre genutzt haben, steht das Gebäude nun seit einigen Jahren leer. Mit einer Besetzung und Öffnung für die Bevölkerung vom 5. Bis zum 8. Oktober wurde gezeigt, wie eine kulturelle und soziale Nutzung in Einvernehmen mit dem Stadtteil aussehen kann. Es gilt die Umwandlung des Gebäudekomplexes in ein Investitionsobjekt zu verhindern. Damit würden bezahlbare Mieten, Räume für sozial tätige Vereine, die Grünfläche, ein schützenswertes Gebäudeensemble und die ortstypische Nutzungsmischung im historischen Ortskern Bockenheims erhalten bleiben.
Inhalt
Antrag vom 08.10.2019, NR 995
Betreff: Backhaus in Bockenheim erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Grundstück Friesengasse 13/Kaufunger Str. 4, inklusive dem darauf befindlichen Backhaus anzukaufen und in städtische Verantwortung zu überführen. 2. das Backhaus der Nachbarschaft als offenes, kulturelles Zentrum zur Verfügung zu stellen und den Neubau von hochpreisigen Wohnungen zu verhindern.
Begründung: In den letzten Jahren wurde das Areal mehrmals verkauft. Es liegt in den Gebieten der Erhaltungssatzungen Nr. 47 und 48, die zum einen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und zum anderen die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sichern sollen. Eine Verteuerung der Mieten oder Kaufpreise würde dem Ziel der Erhaltungssatzung Nr. 47 widersprechen, die "Verschärfung der Verdrängung" aus Bockenheim durch steigende Wohnkosten zu verhindern. Die Erhaltungssatzung 48 erkennt das Grundstück als schützenswerten Teil des Ortskerns Alt-Bockenheim an. Im Jahr 2017 kündigte der damalige Eigentümer, ein Immobilieninvestor, an, die Errichtung einen fünfgeschossigen Bau mit Eigentumswohnungen zu planen. Durch einen solchen Bau würden die Ziele beider Erhaltungssatzungen verletzt. Auch der Weiterverkauf an eine weitere Immobiliengesellschaft, die die Flächen weiterhin leer stehen ließ, obwohl verschiedene gemeinnützige Organisationen ihr Interesse und Nutzungskonzepte öffentlich machten, lässt an der Absicht einer zukünftigen sozialen Nutzung zweifeln. Die Erhaltungssatzungen eröffnen die Möglichkeit, dass die Stadt Grundstücke per Vorkaufsrecht erwirbt. Dies oder einen herkömmlichen Kauf muss die Stadt erwägen, um die Erfüllung der Satzungsziele sicher zu stellen und das Gebäude wieder einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Denn nachdem Vereine die Räumlichkeiten des Backhauses, einer alten Brotfabrik, viele Jahre genutzt haben, steht das Gebäude nun seit einigen Jahren leer. Mit einer Besetzung und Öffnung für die Bevölkerung vom 5. Bis zum 8. Oktober wurde gezeigt, wie eine kulturelle und soziale Nutzung in Einvernehmen mit dem Stadtteil aussehen kann. Es gilt die Umwandlung des Gebäudekomplexes in ein Investitionsobjekt zu verhindern. Damit würden bezahlbare Mieten, Räume für sozial tätige Vereine, die Grünfläche, ein schützenswertes Gebäudeensemble und die ortstypische Nutzungsmischung im historischen Ortskern Bockenheims erhalten bleiben. Bericht des Magistrats vom 04.05.2020, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 09.10.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2019Sie sind hierNRNR 995Backhaus in Bockenheim erhaltenSTVV-Antrag · LINKE.
- 4. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 213Backhaus in Bockenheim erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung)