Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Backhaus in Bockenheim erhalten

Vorlagentyp: NRLINKE
30 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Grundstück Friesengasse 13/Kaufunger Str. 4, inklusive dem darauf befindlichen Backhaus anzukaufen und in städtische Verantwortung zu überführen. 2. das Backhaus der Nachbarschaft als offenes, kulturelles Zentrum zur Verfügung zu stellen und den Neubau von hochpreisigen Wohnungen zu verhindern. Begründung: In den letzten Jahren wurde das Areal mehrmals verkauft. Es liegt in den Gebieten der Erhaltungssatzungen Nr. 47 und 48, die zum einen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und zum anderen die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sichern sollen. Eine Verteuerung der Mieten oder Kaufpreise würde dem Ziel der Erhaltungssatzung Nr. 47 widersprechen, die "Verschärfung der Verdrängung" aus Bockenheim durch steigende Wohnkosten zu verhindern. Die Erhaltungssatzung 48 erkennt das Grundstück als schützenswerten Teil des Ortskerns Alt-Bockenheim an. Im Jahr 2017 kündigte der damalige Eigentümer, ein Immobilieninvestor, an, die Errichtung einen fünfgeschossigen Bau mit Eigentumswohnungen zu planen. Durch einen solchen Bau würden die Ziele beider Erhaltungssatzungen verletzt. Auch der Weiterverkauf an eine weitere Immobiliengesellschaft, die die Flächen weiterhin leer stehen ließ, obwohl verschiedene gemeinnützige Organisationen ihr Interesse und Nutzungskonzepte öffentlich machten, lässt an der Absicht einer zukünftigen sozialen Nutzung zweifeln. Die Erhaltungssatzungen eröffnen die Möglichkeit, dass die Stadt Grundstücke per Vorkaufsrecht erwirbt. Dies oder einen herkömmlichen Kauf muss die Stadt erwägen, um die Erfüllung der Satzungsziele sicher zu stellen und das Gebäude wieder einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Denn nachdem Vereine die Räumlichkeiten des Backhauses, einer alten Brotfabrik, viele Jahre genutzt haben, steht das Gebäude nun seit einigen Jahren leer. Mit einer Besetzung und Öffnung für die Bevölkerung vom 5. Bis zum 8. Oktober wurde gezeigt, wie eine kulturelle und soziale Nutzung in Einvernehmen mit dem Stadtteil aussehen kann. Es gilt die Umwandlung des Gebäudekomplexes in ein Investitionsobjekt zu verhindern. Damit würden bezahlbare Mieten, Räume für sozial tätige Vereine, die Grünfläche, ein schützenswertes Gebäudeensemble und die ortstypische Nutzungsmischung im historischen Ortskern Bockenheims erhalten bleiben.

Inhalt

Antrag vom 08.10.2019, NR 995

Betreff: Backhaus in Bockenheim erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Grundstück Friesengasse 13/Kaufunger Str. 4, inklusive dem darauf befindlichen Backhaus anzukaufen und in städtische Verantwortung zu überführen. 2. das Backhaus der Nachbarschaft als offenes, kulturelles Zentrum zur Verfügung zu stellen und den Neubau von hochpreisigen Wohnungen zu verhindern.

Begründung: In den letzten Jahren wurde das Areal mehrmals verkauft. Es liegt in den Gebieten der Erhaltungssatzungen Nr. 47 und 48, die zum einen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und zum anderen die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart sichern sollen. Eine Verteuerung der Mieten oder Kaufpreise würde dem Ziel der Erhaltungssatzung Nr. 47 widersprechen, die "Verschärfung der Verdrängung" aus Bockenheim durch steigende Wohnkosten zu verhindern. Die Erhaltungssatzung 48 erkennt das Grundstück als schützenswerten Teil des Ortskerns Alt-Bockenheim an. Im Jahr 2017 kündigte der damalige Eigentümer, ein Immobilieninvestor, an, die Errichtung einen fünfgeschossigen Bau mit Eigentumswohnungen zu planen. Durch einen solchen Bau würden die Ziele beider Erhaltungssatzungen verletzt. Auch der Weiterverkauf an eine weitere Immobiliengesellschaft, die die Flächen weiterhin leer stehen ließ, obwohl verschiedene gemeinnützige Organisationen ihr Interesse und Nutzungskonzepte öffentlich machten, lässt an der Absicht einer zukünftigen sozialen Nutzung zweifeln. Die Erhaltungssatzungen eröffnen die Möglichkeit, dass die Stadt Grundstücke per Vorkaufsrecht erwirbt. Dies oder einen herkömmlichen Kauf muss die Stadt erwägen, um die Erfüllung der Satzungsziele sicher zu stellen und das Gebäude wieder einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Denn nachdem Vereine die Räumlichkeiten des Backhauses, einer alten Brotfabrik, viele Jahre genutzt haben, steht das Gebäude nun seit einigen Jahren leer. Mit einer Besetzung und Öffnung für die Bevölkerung vom 5. Bis zum 8. Oktober wurde gezeigt, wie eine kulturelle und soziale Nutzung in Einvernehmen mit dem Stadtteil aussehen kann. Es gilt die Umwandlung des Gebäudekomplexes in ein Investitionsobjekt zu verhindern. Damit würden bezahlbare Mieten, Räume für sozial tätige Vereine, die Grünfläche, ein schützenswertes Gebäudeensemble und die ortstypische Nutzungsmischung im historischen Ortskern Bockenheims erhalten bleiben. Bericht des Magistrats vom 04.05.2020, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 09.10.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2019Sie sind hier
    NRNR 995Backhaus in Bockenheim erhalten
    STVV-Antrag · LINKE.
  2. 4. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 213Backhaus in Bockenheim erhaltenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 34 · 28.10.2019
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 995 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 2
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO II, TOP 36
Beraten
Die Vorlage NR 995 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 05.11.2019
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 995 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 2
Sitzung 36 · 11.11.2019
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 995 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 995 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 995 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 995 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 28.01.2020
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 995 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 995 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurterFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 995 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen