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Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben

Vorlagentyp: NRCDU
26 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Senioren verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII mit folgenden Inhalten vorzulegen:

  1. Definition des konkreten Umfangs der Maßnahmen.
  2. Benennung der Kosten und entsprechendes Hinterlegen der Altenhilfe mit Entgelten.
  3. Darlegung, wie die präventive Altenhilfe und wohnortnahe Anlaufstellen ausgebaut werden können und entsprechende Angebote bekannt gemacht werden.

Begründung

Es muss das Ziel sein, älteren Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe zu ermöglichen, um die Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dazu kann die präventive Altenhilfe, ein niedrigschwelliges Angebot, das ältere Menschen vor Vereinsamung schützt und somit die Zeit der Pflegebedürftigkeit nachweislich verkürzt, einen wichtigen Beitrag leisten. Veranstaltungen und Einrichtungen zu besuchen, Geselligkeit zu erleben, unterhalten zu werden und sich zu bilden, stärkt die Lebensfreude. Das Frankfurter Programm "Würde im Alter", das es seit 23 Jahren gibt, ersetzt nicht das geforderte Konzept. Wesentlicher Leitgedanke des Programms ist, Unterstützungsangebote zu ermöglichen, die ohne das Förderprogramm nicht zur Verfügung stehen würden, d.h. Angebote, die nicht unter die Leistungen in den Sozialgesetzbüchern SGB V, IX, XI und XII fallen. Im § 71 SGB XII ist Folgendes verankert: "Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken." Im Kern ist § 71 SGB XII daher eine sozialhilferechtliche Anspruchsnorm, die individuelle Leistungsansprüche einzelner Anspruchsberechtigter verbürgt. Ein Gutachten der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.) von 2022 untermauert die Dringlichkeit der Umsetzung der Altenhilfe. Angesichts der Tatsache, dass die Menschen immer älter werden und sich die Alterung in den kommenden Jahren noch verstärken wird, die Geburtenrate über Jahrzehnte rückläufig gewesen ist und die Menschen, die in der Pflege arbeiten wollen, fehlen, ist die Umsetzung der präventiven Altenhilfe eine gesamtgesellschaftliche und kommunale Aufgabe. Bereits jetzt geht das Angebot an ambulanter Pflege auch in Frankfurt kontinuierlich zurück, während die Anzahl an Pflegebedürftigen steigt. Experten wie der "Frankfurter Verband" gehen davon aus, dass ein Pflegeheim mit 100 Plätzen der Stadt Frankfurt genauso hohe Kosten verursacht, wie die gesamte präventive Altenhilfe. Daher muss die Stadt unbedingt in die Altenhilfe investieren. Neben dem Ziel einer Entgeltvereinbarung ist es entscheidend, dass ältere Menschen auch über entsprechende Angebote informiert werden. Dies kann über Apotheken, Hausärzte, den Einzelhandel (Bäckereien etc.) und über ehrenamtliche Helfer erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 2024Sie sind hier
    NRNR 957Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes Leben
    STVV-Antrag · CDU
  2. 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 451Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes LebenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 133
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 957 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 31.10.2024
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 957 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

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