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Maßgabe zur M 84/16 Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss „Erbbaurecht 2000“

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss "Erbbaurecht 2000" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 84 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Ausgangserbbauzins in geschlossenen Siedlungsgebieten zwischenzeitlich auf 6,72 €/m2 angepasst wurde, 2. der Ausgangserbbauzins für die Vergabe von Wohnerbbaurechten außerhalb von Siedlungsgebieten schuldrechtlich auf 2 % aus dem Bodenrichtwert (bzw. 4 % aus dem halben Bodenrichtwert) reduziert wird, wenn und solange sich der Berechtigte zu einer Vermietung zu nicht mehr als 25 % über der gemäß Förderweg 2 der Stadt Frankfurt zulässigen Höchstmiete im geförderten Wohnungsbau bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete verpflichtet oder bei selbstgenutzten Wohnungen und Gebäuden der Berechtigte die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung gem. § 17 HWoFG erfüllt und 3. dass der Magistrat in dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft und bei einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus im Rahmen einer dann einzubringenden Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur Entscheidung vorlegt.

Inhalt

Antrag vom 28.08.2019, NR 952

Betreff: Maßgabe zur M 84/16 Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss "Erbbaurecht 2000" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 84 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Ausgangserbbauzins in geschlossenen Siedlungsgebieten zwischenzeitlich auf 6,72 €/m2 angepasst wurde, 2. der Ausgangserbbauzins für die Vergabe von Wohnerbbaurechten außerhalb von Siedlungsgebieten schuldrechtlich auf 2 % aus dem Bodenrichtwert (bzw. 4 % aus dem halben Bodenrichtwert) reduziert wird, wenn und solange sich der Berechtigte zu einer Vermietung zu nicht mehr als 25 % über der gemäß Förderweg 2 der Stadt Frankfurt zulässigen Höchstmiete im geförderten Wohnungsbau bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete verpflichtet oder bei selbstgenutzten Wohnungen und Gebäuden der Berechtigte die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung gem. § 17 HWoFG erfüllt und 3. dass der Magistrat in dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft und bei einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus im Rahmen einer dann einzubringenden Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur Entscheidung vorlegt.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. August 2019 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 27.08.2019
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 872 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 952 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (M 84 = Annahme im Rahmen NR 872 und OA 12, NR 872 und OA 12 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 84 und NR 872 = Ablehnung, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFDPFRAKTION
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 12) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 84 = Annahme im Rahmen NR 872 und OA 12, NR 872 und OA 12 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 84 und NR 872 = Ablehnung, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 29.08.2019
TO II, TOP 102
Angenommen
1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 872 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 952 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeÖkoLinX-ARLFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFDPFRAKTION
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 12) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 872 und OA 12) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

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