Ein Bebauungsplan für Alt-Praunheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die bestehende Erhaltungssatzung für den gewachsenen Ortskern von Praunheim könnte sich vor Gericht als stumpfes Schwert erweisen, zumal ein einzelnes fünfstöckiges Gebäude als mögliche Referenz für die umliegende Bebauung herangezogen werden könnte, sollten Investorenbegehrlichkeiten für eine größtmögliche Ausnutzung des Geländes entstehen. Einzig ein Bebauungsplan kann eine geordnete stadtbildverträgliche Bebauung regeln.
Inhalt
Antrag vom 07.05.2008, NR 891
Betreff:
Ein Bebauungsplan für Alt-Praunheim
Mit dem Wegzug der Praunheimer Werkstätten aus Praunheim und möglichen Veränderungen (ggf. Veräußerungen oder Tausch) bei Liegenschaften der evangelischen Gemeinden in Praunheim wird ein größeres Gebiet für eine Neubebauung frei, die deutliche Veränderungen im Stadtbild vor Ort ergeben könnten. Trotz Bemühungen des Ortsbeirates gibt es für das Gebiet derzeit noch keinen Bebauungsplan. Ziel muss es allerdings sein, möglichst eine kleinteilige Bebauung mit maximal dreigeschossigen Häusern zuzulassen, um das gewachsene Ortsbild zu erhalten.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend einen Entwurf für einen Bebauungsplan für den alten Ortskern von Praunheim zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Begründung:
Die bestehende Erhaltungssatzung für den gewachsenen Ortskern von Praunheim könnte sich vor Gericht als stumpfes Schwert erweisen, zumal ein einzelnes fünfstöckiges Gebäude als mögliche Referenz für die umliegende Bebauung herangezogen werden könnte, sollten Investorenbegehrlichkeiten für eine größtmögliche Ausnutzung des Geländes entstehen. Einzig ein Bebauungsplan kann eine geordnete stadtbildverträgliche Bebauung regeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2008Sie sind hierNRNR 891Ein Bebauungsplan für Alt-PraunheimSTVV-Antrag · SPD
- 8. Dezember 2008MM 237Bebauungsplan für Alt-Praunheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung UDF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, BFF, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)