Keine Sportflächen bebauen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, ausgewiesene Sportflächen im Frankfurter Stadtgebiet zu erhalten und diese keiner anderweitigen Nutzung zuzuführen.
- Umwandlungen von Sportflächen sollen auf unvermeidbare Ausnahmen begrenzt bleiben und müssen der Stadtverordnetenversammlung vorab zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Magistrat muss geeignete Ausgleichsflächen anbieten.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Planungen für neue Baugebiete in räumlicher Nähe zusätzliche Sportflächen auszuweisen. Begründung: In einer wachsenden Stadt wie Frankfurt werden freie Bauflächen immer knapper. Es werden jedoch weitere Flächen für den Wohnungs- und Schulbau benötigt, um den steigenden Zahlen der Einwohner sowie der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Dies führt zwangsläufig zu Interessenskonflikten. So klagen beispielsweise Frankfurts Sportvereine über zu wenig Sportflächen. Die Diskussion über einen Neubau der europäischen Schule und das Areal am Kaiserlei hat gezeigt, dass aufgrund fehlender Flächen die Stadt bereits Überlegungen anstellt, Sportflächen in Baugebiete umzuwandeln. Zur Sicherung des Images als Sportstadt ist der Magistrat dazu angehalten, ausgewiesene Sportflächen zu erhalten und keine anderweitige Nutzung dieser Flächen zuzulassen. Absolut unvermeidliche Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Da Frankfurt schon jetzt zu wenig Sportflächen vorhält und manche Vereine nicht über eigene Sportstätten verfügen, sondern sich diese mit anderen Vereinen im Stadtteil teilen müssen bzw. lediglich Schulsporthallen in der unterrichtsfreien Zeit nutzen können, ist der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Planungen für neue Baugebiete zusätzliche Sportflächen in unmittelbarer räumlicher Nähe auszuweisen. Anlage 1 (ca. 402 KB)
Inhalt
Antrag vom 06.05.2019, NR 858
Betreff: Keine Sportflächen bebauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, ausgewiesene Sportflächen im Frankfurter Stadtgebiet zu erhalten und diese keiner anderweitigen Nutzung zuzuführen.
- Umwandlungen von Sportflächen sollen auf unvermeidbare Ausnahmen begrenzt bleiben und müssen der Stadtverordnetenversammlung vorab zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Magistrat muss geeignete Ausgleichsflächen anbieten.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Planungen für neue Baugebiete in räumlicher Nähe zusätzliche Sportflächen auszuweisen. Begründung: In einer wachsenden Stadt wie Frankfurt werden freie Bauflächen immer knapper. Es werden jedoch weitere Flächen für den Wohnungs- und Schulbau benötigt, um den steigenden Zahlen der Einwohner sowie der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Dies führt zwangsläufig zu Interessenskonflikten. So klagen beispielsweise Frankfurts Sportvereine über zu wenig Sportflächen. Die Diskussion über einen Neubau der europäischen Schule und das Areal am Kaiserlei hat gezeigt, dass aufgrund fehlender Flächen die Stadt bereits Überlegungen anstellt, Sportflächen in Baugebiete umzuwandeln. Zur Sicherung des Images als Sportstadt ist der Magistrat dazu angehalten, ausgewiesene Sportflächen zu erhalten und keine anderweitige Nutzung dieser Flächen zuzulassen. Absolut unvermeidliche Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Da Frankfurt schon jetzt zu wenig Sportflächen vorhält und manche Vereine nicht über eigene Sportstätten verfügen, sondern sich diese mit anderen Vereinen im Stadtteil teilen müssen bzw. lediglich Schulsporthallen in der unterrichtsfreien Zeit nutzen können, ist der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Planungen für neue Baugebiete zusätzliche Sportflächen in unmittelbarer räumlicher Nähe auszuweisen. Anlage 1 (ca. 402 KB)Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2019, NR 797 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 08.05.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Mai 2019 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 858) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (NR 797 = Ablehnung, NR 858 = Prüfung und Berichterstattung und NR 863 = Annahme) FRAKTION und FRANKFURTER (NR 797 und NR 863 = Ablehnung, NR 858 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 858) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (NR 797 und NR 863 = Ablehnung, NR 858 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (NR 797 und NR 863 = Ablehnung, NR 858 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 858) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)