Die Sportanlage Mainwasen vor Bebauung schützen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flächen der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße 110 werden in ihrem Bestand erhalten. Die derzeitige Nutzung muss erhalten bleiben, insbesondere darf keine zusätzliche Bebauung des Areals erfolgen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird schon lange durch die beiden traditionsreichen Vereine VfL Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen, auch mit Vereinsgebäuden, genutzt. Diese beiden Vereine lasten das Sportgelände mit ihren 800 Mitgliedern, darunter 30 Fußballmannschaften, bestens aus. Die gesamte Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Außerdem befindet sich das Areal in der Landschaftsschutzzone I im Grüngürtel und ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Sportanlage - ausgewiesen. Vor kurzem wurde in den Medien über die Idee berichtet, die Europäische Schule auf die Sportanlage Mainwasen zu verlagern. Laut Presseberichten hat sich die Schwarz-Rot-Grüne Römerkoalition darauf verständigt, solche Pläne weiter zu untersuchen. Der Vorsitzende des Sportkreises Frankfurt betonte in einem Interview mit der FNP vom 15.03.2019 u.a., dass er keine Notwendigkeit für einen Bau der Europäischen Schule an diesem Standort sehe, der Grüngürtel hinsichtlich einer Bebauung als unantastbar gelte und eine Bebauung auf diesem Areal deshalb "absurd" sei. Die Sportanlage ist unverzichtbar für Frankfurt. Ein antasten dieser sportlich intensiv genutzten Fläche und Landschaftsschutzzone im Grüngürtel liegt somit nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und seiner Bürger.
Inhalt
Antrag vom 21.03.2019, NR 797
Betreff: Die Sportanlage Mainwasen vor Bebauung schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flächen der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße 110 werden in ihrem Bestand erhalten. Die derzeitige Nutzung muss erhalten bleiben, insbesondere darf keine zusätzliche Bebauung des Areals erfolgen.
Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird schon lange durch die beiden traditionsreichen Vereine VfL Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen, auch mit Vereinsgebäuden, genutzt. Diese beiden Vereine lasten das Sportgelände mit ihren 800 Mitgliedern, darunter 30 Fußballmannschaften, bestens aus. Die gesamte Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Außerdem befindet sich das Areal in der Landschaftsschutzzone I im Grüngürtel und ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Sportanlage - ausgewiesen. Vor kurzem wurde in den Medien über die Idee berichtet, die Europäische Schule auf die Sportanlage Mainwasen zu verlagern. Laut Presseberichten hat sich die Schwarz-Rot-Grüne Römerkoalition darauf verständigt, solche Pläne weiter zu untersuchen. Der Vorsitzende des Sportkreises Frankfurt betonte in einem Interview mit der FNP vom 15.03.2019 u.a., dass er keine Notwendigkeit für einen Bau der Europäischen Schule an diesem Standort sehe, der Grüngürtel hinsichtlich einer Bebauung als unantastbar gelte und eine Bebauung auf diesem Areal deshalb "absurd" sei. Die Sportanlage ist unverzichtbar für Frankfurt. Ein antasten dieser sportlich intensiv genutzten Fläche und Landschaftsschutzzone im Grüngürtel liegt somit nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und seiner Bürger.Nebenvorlage: Antrag vom 06.05.2019, NR 858 Antrag vom 09.05.2019, NR 863 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.03.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. März 2019 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF und fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 858) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (NR 797 = Ablehnung, NR 858 = Prüfung und Berichterstattung und NR 863 = Annahme) FRAKTION und FRANKFURTER (NR 797 und NR 863 = Ablehnung, NR 858 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 858) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (NR 797 und NR 863 = Ablehnung, NR 858 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (NR 797 und NR 863 = Ablehnung, NR 858 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 858) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)