Alt-Schwanheim; Sanierung des Wilhelm-Kobelt-Hauses
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wir begrüßen die energetische Sanierung des Wilhelm-Kobelt-Hauses ausdrücklich, erinnern aber daran, dass zur Erreichung der Frankfurter Klimaschutzziele – „Reduktion der CO2-Emissionen in Frankfurt am Main um 50 % bis zum Jahr 2010“ (Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2007) – auch die Energieeffizienz jener Gebäude der Stadtverwaltung und städtischer Einrichtungen des Altbestandes in den Blick zu nehmen sind. Was für den städtischen Wohnungsbestand gilt muss auch für Gebäude in öffentlicher Nutzung Gültigkeit haben.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2008, NR 812
Betreff:
Alt-Schwanheim; Sanierung des Wilhelm-Kobelt-Hauses
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der energetischen Sanierung des Wilhelm-Kobelt-Hauses muss der Passivhausstandard angestrebt werden. Sollte dies, z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich sein, muss bei der Sanierung eine Energieeffizienz, mindestens dreißig Prozent besser als es die EnEV verlangt, erreicht werden.
Begründung:
Wir begrüßen die energetische Sanierung des Wilhelm-Kobelt-Hauses ausdrücklich, erinnern aber daran, dass zur Erreichung der Frankfurter Klimaschutzziele – "Reduktion der CO2-Emissionen in Frankfurt am Main um 50 % bis zum Jahr 2010“ (Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2007) – auch die Energieeffizienz jener Gebäude der Stadtverwaltung und städtischer Einrichtungen des Altbestandes in den Blick zu nehmen sind. Was für den städtischen Wohnungsbestand gilt muss auch für Gebäude in öffentlicher Nutzung Gültigkeit haben.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2008, M 32 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 12.03.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2008MM 32Alt-Schwanheim 6; Sanierung des Wilhelm-Kobelt-HausesMagistratsvortrag
- 10. März 2008Sie sind hierNRNR 812Alt-Schwanheim; Sanierung des Wilhelm-Kobelt-HausesSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 812); CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE.; CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 32 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 812) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 812) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (M 32, NR 812, NR 876 und OA 611 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 812) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 812) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme)