Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13: Öffentlichen Zugang durch Kauf sicherstellen
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Neues zu Kaufunger Straße per E-MailBegründung
Öffentlichen Zugang durch Kauf sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Areal Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 in städtisches Eigentum zu überführen. Weiterhin setzt sich der Magistrat für den Erhalt der historischen Bestandsbauten ein und stellt die Gewerberäume den Bürger*innen zur Verfügung. Begründung: Am
- Februar 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung den Verkauf einer öffentlichen Grünfläche an der Kaufunger Straße 4 abgelehnt (§ 2259). Die 197 Quadratmeter große öffentliche Fläche sollte im Zug eines Verkaufs der Friesengasse 13 an einen Investor übergehen. Der Investor, die RHHG Projektentwicklungs GmbH & Co KG, plante dort den Bau von hochpreisigen Wohnungen. Dies konnte durch die Ablehnung des Verkaufs der öffentlichen Fläche abgewendet werden. Das Objekt Friesengasse 13 wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, erneut zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um die im Februar ausgedrückten Zwecke zu erreichen sowie die Zwecke der geltenden Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 zu erfüllen, nutzt der Magistrat die Gelegenheit und kauft das Areal. Gegenüber der Ausübung eines Vorkaufsrechts hat dies den Vorteil, dass das Gelände nicht zu einem zwischen privaten Parteien ausgehandelten Kaufpreis erworben werden muss. Stattdessen kann die Stadt mit dem Besitzer direkt einen angemessenen Kaufpreis vereinbaren. Ist ein Kaufvertrag bereits aufgesetzt, macht die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und erwirbt das Grundstück. Mit einem Erwerb durch die Stadt und das Überführen in öffentliches Eigentum stellt der Magistrat sicher, dass die historischen Bestandsgebäude erhalten und die Ziele der Erhaltungssatzung erreicht werden. Das heißt, dass Luxusmodernisierungen verhindert und Flächen- und Raumpotenziale sozial nutzbar gemacht werden. Außerdem können die Gewerbeflächen (weiter) von Bürger*innen genutzt werden. 1.300 Unterschriften, die im vergangenen Herbst in kürzester Zeit für den Erhalt des Grundstückes gesammelt wurden und das große Interesse an dem Verkauf aus dem Viertel zeigen, dass der Erhalt als öffentlich nutzbare Fläche von einer breiten Mehrheit der Bewohner*innen Bockenheims getragen wird.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2018, NR 640
Betreff: Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13: Öffentlichen Zugang durch Kauf sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Areal Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 in städtisches Eigentum zu überführen. Weiterhin setzt sich der Magistrat für den Erhalt der historischen Bestandsbauten ein und stellt die Gewerberäume den Bürger*innen zur Verfügung.
Begründung: Am
- Februar 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung den Verkauf einer öffentlichen Grünfläche an der Kaufunger Straße 4 abgelehnt (§ 2259). Die 197 Quadratmeter große öffentliche Fläche sollte im Zug eines Verkaufs der Friesengasse 13 an einen Investor übergehen. Der Investor, die RHHG Projektentwicklungs GmbH & Co KG, plante dort den Bau von hochpreisigen Wohnungen. Dies konnte durch die Ablehnung des Verkaufs der öffentlichen Fläche abgewendet werden. Das Objekt Friesengasse 13 wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, erneut zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um die im Februar ausgedrückten Zwecke zu erreichen sowie die Zwecke der geltenden Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 zu erfüllen, nutzt der Magistrat die Gelegenheit und kauft das Areal. Gegenüber der Ausübung eines Vorkaufsrechts hat dies den Vorteil, dass das Gelände nicht zu einem zwischen privaten Parteien ausgehandelten Kaufpreis erworben werden muss. Stattdessen kann die Stadt mit dem Besitzer direkt einen angemessenen Kaufpreis vereinbaren. Ist ein Kaufvertrag bereits aufgesetzt, macht die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und erwirbt das Grundstück. Mit einem Erwerb durch die Stadt und das Überführen in öffentliches Eigentum stellt der Magistrat sicher, dass die historischen Bestandsgebäude erhalten und die Ziele der Erhaltungssatzung erreicht werden. Das heißt, dass Luxusmodernisierungen verhindert und Flächen- und Raumpotenziale sozial nutzbar gemacht werden. Außerdem können die Gewerbeflächen (weiter) von Bürger*innen genutzt werden. 1.300 Unterschriften, die im vergangenen Herbst in kürzester Zeit für den Erhalt des Grundstückes gesammelt wurden und das große Interesse an dem Verkauf aus dem Viertel zeigen, dass der Erhalt als öffentlich nutzbare Fläche von einer breiten Mehrheit der Bewohner*innen Bockenheims getragen wird.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 29.08.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. August 2018 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.09.2018 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)