Bebauungsplan Nr. 830 Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Neubaupläne der Europäischen Zentralbank sind derzeit Gegenstand einer Klage der Erben des Architekten Martin Elsaesser gegen die Europäische Zentralbank. Die Erben beabsichtigen mit dieser Klage, das Bauvorhaben in der geplanten Form zu verhindern, wobei es insbesondere um die Verhinderung des Durchdringungsbauwerks (Riegel) im westlichen Drittel sowie der Südfassade geht. Die Kläger stützen ihre Klage im Wesentlichen auf die Bestimmungen des Urheberrechts und den zwischen dem Architekten Elsaesser und der Stadt Frankfurt am Main am 03.02.1932 geschlossenen Auflösungsvertrag. Danach unterliegen Veränderungen am Gebäude der Zustimmung des Urhebers (vorliegend des Architekten Elsaesser) bzw. dessen Erben über einen Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ableben des Urhebers, vorliegend bis zum Jahr 2027. Der Ausgang des Rechtsstreits sowie der Zeitpunkt einer Entscheidung – Urteil oder Vergleich – sind völlig offen. Für den Fall, dass der Neubau der Europäischen Zentralbank in der im Bebauungsplan vorgelegten Form erstellt wird, sind Schadenersatzforderungen der Kläger gegen die Stadt Frankfurt am Main nicht auszuschließen. Daher sollten die streitgegenständlichen Baumassnahmen aus dem Bebauungsplan gestrichen werden.
Inhalt
Antrag vom 01.10.2007, NR 627
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 830 Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 181/07 (Bebauungsplan Nr. 830) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Bebauungsplan die Errichtung eines Durchdringungsbauwerks (Riegel) im westlichen Drittel der ehemaligen Großmarkthalle sowie der Südfassade gestrichen wird (S. 10 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 830).
Begründung:
Die Neubaupläne der Europäischen Zentralbank sind derzeit Gegenstand einer Klage der Erben des Architekten Martin Elsaesser gegen die Europäische Zentralbank. Die Erben beabsichtigen mit dieser Klage, das Bauvorhaben in der geplanten Form zu verhindern, wobei es insbesondere um die Verhinderung des Durchdringungsbauwerks (Riegel) im westlichen Drittel sowie der Südfassade geht. Die Kläger stützen ihre Klage im Wesentlichen auf die Bestimmungen des Urheberrechts und den zwischen dem Architekten Elsaesser und der Stadt Frankfurt am Main am 03.02.1932 geschlossenen Auflösungsvertrag. Danach unterliegen Veränderungen am Gebäude der Zustimmung des Urhebers (vorliegend des Architekten Elsaesser) bzw. dessen Erben über einen Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ableben des Urhebers, vorliegend bis zum Jahr 2027.
Der Ausgang des Rechtsstreits sowie der Zeitpunkt einer Entscheidung – Urteil oder Vergleich – sind völlig offen. Für den Fall, dass der Neubau der Europäischen Zentralbank in der im Bebauungsplan vorgelegten Form erstellt wird, sind Schadenersatzforderungen der Kläger gegen die Stadt Frankfurt am Main nicht auszuschließen. Daher sollten die streitgegenständlichen Baumassnahmen aus dem Bebauungsplan gestrichen werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 181 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.10.2007
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2007MM 181Bebauungsplan Nr. 830 - Südlich Sonnemannstraße - Europäische Zentralbank hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 1. Oktober 2007Sie sind hierNRNR 627Bebauungsplan Nr. 830 Südlich Sonnemannstraße - Europäische ZentralbankSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 276) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 627) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 181 = Annahme, NR 627 = Ablehnung) NPD und ÖkoLinX-ARL (M 181 und NR 627 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE., NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 276) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 627) sowie REP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, NPD, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung)