Kostengünstige Bestattungen müssen möglich sein
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
möglich sein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die vorlegte Friedhofsordnung (FO) und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: Die Bestattungskosten für Urnenreihengräber werden nicht erhöht. Punkt 2.2 des Gebührenverzeichnisses wird geändert in: 2.2 Urnenbeisetzungen 2.2.1 In einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in einer Erdgrabstätte 904,00 Mit der Gebühr unter 2.2.1 sind abgegolten: - Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte - Ausheben und Schließen der Grabstätte - Einsenken der Urne - Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist - Aufbewahrung der Urne - Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr. 2.2.2 In einer Kammer/Röhre 728,00 Mit der Gebühr unter 2.2.2 sind abgegolten: - Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte - Beisetzung der Urne in einer Kammer/Röhre - Aufbewahrung der Urne - Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte - auf demselben Friedhof Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr. ... 4. Nutzung der Trauerhalle und sonstiger Räume 4.1 Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier (Zeiten inklusive Rüstzeit) 4.1.4 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung / 30 Minuten 181,00 4.1.5 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung / 60 Minuten 363,00 4.1.6 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung, Verlängerung der Nutzung der Trauerhalle, je angefangene 15 Minuten 91,00 4.2 Nutzung der Trauerhalle ohne Trauerfeier im Rahmen einer Beisetzung je 15 Minuten Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung 91,00 Begründung: Ausgehend von rückläufigen Bestattungszahlen sieht sich der Magistrat genötigt die Bestattungsgebührenordnung nach 2014 erneut anzupassen. Diese Anpassung sieht vor, dass die Gebühren für Beisetzungen im Durchschnitt um ca. 15 Prozent angehoben werden sollen. Die höheren Kosten rechtfertigen diese Erhöhung vielleicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht und anhand der Gebührenordnung. Doch trotzdem ist die Stadt angehalten, aus sozialen Gründen die Möglichkeit von kostengünstigen Bestattungsformen weiterhin zu ermöglichen. Indem die Stadt die Kosten für die Urnenreihenbestattung nicht erhöht, wird sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht.
Inhalt
Antrag vom 17.05.2018, NR 585
Betreff: Kostengünstige Bestattungen müssen möglich sein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die vorlegte Friedhofsordnung (FO) und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: Die Bestattungskosten für Urnenreihengräber werden nicht erhöht. Punkt 2.2 des Gebührenverzeichnisses wird geändert in: 2.2 Urnenbeisetzungen 2.2.1 In einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in einer Erdgrabstätte 904,00 Mit der Gebühr unter 2.2.1 sind abgegolten: - Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte - Ausheben und Schließen der Grabstätte - Einsenken der Urne - Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung der Grabstätte erlaubt ist - Aufbewahrung der Urne - Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr. 2.2.2 In einer Kammer/Röhre 728,00 Mit der Gebühr unter 2.2.2 sind abgegolten: - Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte - Beisetzung der Urne in einer Kammer/Röhre - Aufbewahrung der Urne - Transport von Kränzen von der Trauerfeier zur Grabstätte - auf demselben Friedhof Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr.
... 4. Nutzung der Trauerhalle und sonstiger Räume 4.1 Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier (Zeiten inklusive Rüstzeit) 4.1.4 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung / 30 Minuten 181,00 4.1.5 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung / 60 Minuten 363,00 4.1.6 Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung, Verlängerung der Nutzung der Trauerhalle, je angefangene 15 Minuten 91,00 4.2 Nutzung der Trauerhalle ohne Trauerfeier im Rahmen einer Beisetzung je 15 Minuten Kategorie B gem. § 35 Abs.2 der Friedhofsordnung 91,00
Begründung: Ausgehend von rückläufigen Bestattungszahlen sieht sich der Magistrat genötigt die Bestattungsgebührenordnung nach 2014 erneut anzupassen. Diese Anpassung sieht vor, dass die Gebühren für Beisetzungen im Durchschnitt um ca. 15 Prozent angehoben werden sollen. Die höheren Kosten rechtfertigen diese Erhöhung vielleicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht und anhand der Gebührenordnung. Doch trotzdem ist die Stadt angehalten, aus sozialen Gründen die Möglichkeit von kostengünstigen Bestattungsformen weiterhin zu ermöglichen. Indem die Stadt die Kosten für die Urnenreihenbestattung nicht erhöht, wird sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 71 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.05.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2018MM 71Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 17. Mai 2018Sie sind hierNRNR 585Kostengünstige Bestattungen müssen möglich seinSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 585) und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 71, NR 573 und NR 585 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 585) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.