Familien in ihrer Trauer finanziell entlasten
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
entlasten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt erlässt die Gebühren für die Bestattung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie von Nicht-Bestattungspflichtigen. Begründung: Der Tod eines Kindes ist für Eltern und Angehörige ein schwerer Schicksalsschlag. Der Verlust eines jungen Menschen ist für Außenstehende eine nicht nachvollziehbare emotionale Belastung. Eltern und Geschwister müssen die Trauer und den Verlust verarbeiten. Die Trauerarbeit kann sehr langwierig sein. Sie müssen einen Umgang mit der Lücke in ihrem Leben suchen. Vor allem Eltern mit mehreren Kindern müssen ihr Familienleben neu strukturieren, da sie neben der eigenen Trauerarbeit auch die Trauer ihrer Kinder auffangen müssen und diese nicht vernachlässigen dürfen. Neben diesen emotionalen Belastungen werden die Betroffenen mit den finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Es ist keinem Elternteil zuzumuten, einen Kredit für die Bestattung ihres minderjährigen Kindes oder ihres Sternenkindes aufnehmen zu müssen. Es sind nur wenige Fälle im Jahr. Hier steht die Stadt Frankfurt in der Pflicht, die betroffenen Familien finanziell zu entlasten.
Inhalt
Antrag vom 26.04.2018, NR 573
Betreff: Familien in ihrer Trauer finanziell entlasten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt erlässt die Gebühren für die Bestattung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie von Nicht-Bestattungspflichtigen.
Begründung: Der Tod eines Kindes ist für Eltern und Angehörige ein schwerer Schicksalsschlag. Der Verlust eines jungen Menschen ist für Außenstehende eine nicht nachvollziehbare emotionale Belastung. Eltern und Geschwister müssen die Trauer und den Verlust verarbeiten. Die Trauerarbeit kann sehr langwierig sein. Sie müssen einen Umgang mit der Lücke in ihrem Leben suchen. Vor allem Eltern mit mehreren Kindern müssen ihr Familienleben neu strukturieren, da sie neben der eigenen Trauerarbeit auch die Trauer ihrer Kinder auffangen müssen und diese nicht vernachlässigen dürfen. Neben diesen emotionalen Belastungen werden die Betroffenen mit den finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Es ist keinem Elternteil zuzumuten, einen Kredit für die Bestattung ihres minderjährigen Kindes oder ihres Sternenkindes aufnehmen zu müssen. Es sind nur wenige Fälle im Jahr. Hier steht die Stadt Frankfurt in der Pflicht, die betroffenen Familien finanziell zu entlasten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 71 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.05.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2018MM 71Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 26. April 2018Sie sind hierNRNR 573Familien in ihrer Trauer finanziell entlastenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 71 = Annahme, NR 573 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 585) und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 71, NR 573 und NR 585 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 585) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.