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Ersatz für Reithalle in Frankfurt-Berkersheim schaffen

Vorlagentyp: NRFDP
41 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

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Begründung

Frankfurt-Berkersheim schaffen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahn abzureißende Reithalle in unmittelbarer Nachbarschaft des alten Standortes in Berkersheim wieder aufbauen zu lassen, um so die Existenz des Reit- und Fahrverein Niddertal e.V. zu sichern.
  2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dem Investor, der dem Reit- und Fahrverein Niddertal e.V. die Reithalle bauen und zur Verfügung stellen will, die nach §35 Absatz 2 BauGB notwendige Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Durch den viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn musste die Besitzerin der Reithalle in Berkersheim, in dem der Reitverein eingemietet ist, die Reithalle mit dem dazugehörigen Grundstück an die Deutsche Bahn verkaufen. Die alte Halle wird im Zuge des Ausbaus abgerissen, da die Fläche für die Bahntrasse benötigt wird. Unmittelbar in der Nähe, ca. 100 m weiter nördlich, existiert eine Freifläche, die für die Errichtung einer neuen Halle genutzt werden könnte. Bereits im Planfeststellungsverfahren wurde von einer Verlegung der Halle gesprochen und entsprechend in den Planskizzen vermerkt - Grundstück 45/21 und 21/1. Die Deutsche Bahn hatte bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahrens signalisiert, dass sie bereit ist, Ersatzlösungen mit zu finanzieren. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Reithalle am entsprechenden neuen Standort gebaut werden kann, damit der Reitsportverein auch in Zukunft weiter existieren kann. Bisher legte die untere Naturschutzbehörde ein Veto für den Neubau der Halle ein. Die Naturschutzbehörde verweist bei ihrer Entscheidung auf den §35 des Bundesbaugesetzes, wonach eine Bebauung nur Landwirten vorbehalten ist. Beim Reitverein handelt es sich um keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Nach §35 Absatz 2 gibt es jedoch die Möglichkeit, das Bauvorhaben als ‚Sonstiges Vorhaben' zu beurteilen und dem Verein und dem lokalen Investor, der das Bauprojekt finanzieren und umsetzen will, eine Baugenehmigung im Außenbereich des Grüngürtels zu erteilen. Das Projekt stärkt den Vereinssport in Berkersheim, sichert den Landwirten vor Ort zusätzliche Einkommen aus der Vermietung von Ställen und stellt auch keine Beeinträchtigung des Grüngürtels dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dem Reit- und Fahrverein Niddertal e.V. bzw. dem Investor nach §35 Absatz 2 BauGB die notwendige Baugenehmigung zu erteilen.

Inhalt

Antrag vom 22.11.2017, NR 459

Betreff: Ersatz für Reithalle in Frankfurt-Berkersheim schaffen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahn abzureißende Reithalle in unmittelbarer Nachbarschaft des alten Standortes in Berkersheim wieder aufbauen zu lassen, um so die Existenz des Reit- und Fahrverein Niddertal e.V. zu sichern.
  2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dem Investor, der dem Reit- und Fahrverein Niddertal e.V. die Reithalle bauen und zur Verfügung stellen will, die nach §35 Absatz 2 BauGB notwendige Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Durch den viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn musste die Besitzerin der Reithalle in Berkersheim, in dem der Reitverein eingemietet ist, die Reithalle mit dem dazugehörigen Grundstück an die Deutsche Bahn verkaufen. Die alte Halle wird im Zuge des Ausbaus abgerissen, da die Fläche für die Bahntrasse benötigt wird. Unmittelbar in der Nähe, ca. 100 m weiter nördlich, existiert eine Freifläche, die für die Errichtung einer neuen Halle genutzt werden könnte. Bereits im Planfeststellungsverfahren wurde von einer Verlegung der Halle gesprochen und entsprechend in den Planskizzen vermerkt - Grundstück 45/21 und 21/1. Die Deutsche Bahn hatte bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahrens signalisiert, dass sie bereit ist, Ersatzlösungen mit zu finanzieren. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Reithalle am entsprechenden neuen Standort gebaut werden kann, damit der Reitsportverein auch in Zukunft weiter existieren kann. Bisher legte die untere Naturschutzbehörde ein Veto für den Neubau der Halle ein. Die Naturschutzbehörde verweist bei ihrer Entscheidung auf den §35 des Bundesbaugesetzes, wonach eine Bebauung nur Landwirten vorbehalten ist. Beim Reitverein handelt es sich um keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Nach §35 Absatz 2 gibt es jedoch die Möglichkeit, das Bauvorhaben als 'Sonstiges Vorhaben' zu beurteilen und dem Verein und dem lokalen Investor, der das Bauprojekt finanzieren und umsetzen will, eine Baugenehmigung im Außenbereich des Grüngürtels zu erteilen. Das Projekt stärkt den Vereinssport in Berkersheim, sichert den Landwirten vor Ort zusätzliche Einkommen aus der Vermietung von Ställen und stellt auch keine Beeinträchtigung des Grüngürtels dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dem Reit- und Fahrverein Niddertal e.V. bzw. dem Investor nach §35 Absatz 2 BauGB die notwendige Baugenehmigung zu erteilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2017Sie sind hier
    NRNR 459Ersatz für Reithalle in Frankfurt-Berkersheim schaffen
    STVV-Antrag · FDP
  2. 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 277Ersatz für Reithalle in Frankfurt-Berkersheim schaffenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 10
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO I, TOP 23
Beraten
a) Die Vorlage NR 459 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 12.12.2017
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 459 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ältestenausschusses
Sitzung 19 · 14.12.2017
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 459 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 459 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Aufnahme auf Tagesordnung)

OBR 10
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 459 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 18 · 19.02.2018
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 459 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 27.02.2018
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage NR 459 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTION
Ablehnung:
FDPBFFFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 01.03.2018
TO II, TOP 9
Beraten
Die Vorlage NR 459 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTION
Ablehnung:
FDPBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 22 · 07.06.2018
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 459 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

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