Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten Gebieten
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Antrag vom 02.07.2012, NR 341
Betreff: Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten Gebieten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich in den zuständigen Gremien gegen die Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen auszusprechen, die nur eine Umverteilung des Lärms innerhalb hochbelasteter Gebiete bewirken.
Begründung: Mit Inbetriebnahme der NW-Landebahn des Frankfurter Flughafens am 21.10.2011 stieg die Fluglärmbelastung vor allem in den südlichen Frankfurter Stadtteilen deutlich an, obwohl bislang die Anzahl der Flugbewegungen nicht zugenommen hat. Zahlreiche der politisch Verantwortlichen - v.a. die Hessische Landesregierung und das zuständige Ministerium - haben diese Zunahme der Lärmbelastung nach eigenen Angaben so nicht erwartet. Die massiven Proteste der Bevölkerung haben die Hessische Landesregierung, den Flughafenbetreiber, die Fluggesellschaften und die Deutsche Flugsicherung dazu veranlasst, weitere Vorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten. Die meisten dieser vorgeschlagenen Maßnahmen bringen bestenfalls nur eine marginale Entlastung oder eine Umverteilung des Lärms innerhalb hochbelasteter Gebiete. Zu nennen sind hier vor allem die Verlagerung von Abflügen von der Abflugroute 07 kurz auf die Abflugroute 07 lang bzw. ultralang sowie die Erhöhung des Anteils der Betriebsrichtung 25 (derzeitiger Anteil ca. 73 %) durch eine Anhebung der Rückenwindkomponente von derzeit 5 auf 7 kt. Die beiden genannten Maßnahmen führen nicht zu einer Lärmreduzierung, sondern nur zu einer Umverteilung des Lärms innerhalb hochbelasteter Gebiete. Die Verlagerung von Abflügen zwischen den genannten Abflugrouten 07 führt zu einer Verlagerung von Lärm von Niederrad (hochbelastet) auf Sachsenhausen und Oberrad (ebenfalls hochbelastet), die Erhöhung des Anteils der Betriebsrichtung 25 führt zu einer Verlagerung von Lärm von den westlich des Flughafens gelegenen Orten (hochbelastet) auf die südlichen Frankfurter Stadtteile (ebenfalls hochbelastet). Bei der letztgenannten Maßnahme kommt noch hinzu, dass eine Erhöhung der Rückenwindkomponente die Anwendung anderer lärmentlastender Maßnahmen (z.B. CDA) erschwert oder unmöglich macht. Die Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen, die lediglich zu einer Umverteilung des Lärms innerhalb von hochbelasteten Gebieten führen, ist daher abzulehnen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sich in den zuständigen Gremien gegen die Durchführung solcher lärmverteilender Schallschutzmaßnahmen auszusprechen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Bericht des Magistrats vom 09.11.2012, B 476 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.07.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juli 2012Sie sind hierNRNR 341Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten GebietenSTVV-Antrag · fraktionsunabhängig
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 476Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten GebietenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.