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Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten Gebieten

Vorlagentyp: NRfraktionsunabhängig
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Antrag vom 02.07.2012, NR 341

Betreff: Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten Gebieten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich in den zuständigen Gremien gegen die Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen auszusprechen, die nur eine Umverteilung des Lärms innerhalb hochbelasteter Gebiete bewirken.

Begründung: Mit Inbetriebnahme der NW-Landebahn des Frankfurter Flughafens am 21.10.2011 stieg die Fluglärmbelastung vor allem in den südlichen Frankfurter Stadtteilen deutlich an, obwohl bislang die Anzahl der Flugbewegungen nicht zugenommen hat. Zahlreiche der politisch Verantwortlichen - v.a. die Hessische Landesregierung und das zuständige Ministerium - haben diese Zunahme der Lärmbelastung nach eigenen Angaben so nicht erwartet. Die massiven Proteste der Bevölkerung haben die Hessische Landesregierung, den Flughafenbetreiber, die Fluggesellschaften und die Deutsche Flugsicherung dazu veranlasst, weitere Vorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten. Die meisten dieser vorgeschlagenen Maßnahmen bringen bestenfalls nur eine marginale Entlastung oder eine Umverteilung des Lärms innerhalb hochbelasteter Gebiete. Zu nennen sind hier vor allem die Verlagerung von Abflügen von der Abflugroute 07 kurz auf die Abflugroute 07 lang bzw. ultralang sowie die Erhöhung des Anteils der Betriebsrichtung 25 (derzeitiger Anteil ca. 73 %) durch eine Anhebung der Rückenwindkomponente von derzeit 5 auf 7 kt. Die beiden genannten Maßnahmen führen nicht zu einer Lärmreduzierung, sondern nur zu einer Umverteilung des Lärms innerhalb hochbelasteter Gebiete. Die Verlagerung von Abflügen zwischen den genannten Abflugrouten 07 führt zu einer Verlagerung von Lärm von Niederrad (hochbelastet) auf Sachsenhausen und Oberrad (ebenfalls hochbelastet), die Erhöhung des Anteils der Betriebsrichtung 25 führt zu einer Verlagerung von Lärm von den westlich des Flughafens gelegenen Orten (hochbelastet) auf die südlichen Frankfurter Stadtteile (ebenfalls hochbelastet). Bei der letztgenannten Maßnahme kommt noch hinzu, dass eine Erhöhung der Rückenwindkomponente die Anwendung anderer lärmentlastender Maßnahmen (z.B. CDA) erschwert oder unmöglich macht. Die Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen, die lediglich zu einer Umverteilung des Lärms innerhalb von hochbelasteten Gebieten führen, ist daher abzulehnen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sich in den zuständigen Gremien gegen die Durchführung solcher lärmverteilender Schallschutzmaßnahmen auszusprechen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Bericht des Magistrats vom 09.11.2012, B 476 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.07.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juli 2012Sie sind hier
    NRNR 341Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten Gebieten
    STVV-Antrag · fraktionsunabhängig
  2. 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 476Keine Lärmverlagerung in hochbelasteten GebietenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 12 · 23.08.2012
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage NR 341 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPD
Ablehnung:
LinkeFreie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Piraten (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 04.09.2012
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage NR 341 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie WählerPiraten
Sonstige:
Römer (Annahme)REP (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 06.09.2012
TO II, TOP 12
Beraten
Die Vorlage NR 341 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie WählerPiratenRömerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme)

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 9
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 341 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

KAV
Sitzung 20 · 26.11.2012
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 341 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2031,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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