Errichtung einer Fluglärm-Messstation in Fechenheim
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Fluglärm-Messstation in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat errichtet in Fechenheim eine Fluglärmmessstation entsprechend dem Etatantrag EA 81 des OBR 11. Begründung: Mit dem Bericht des Magistrats B 362 vom 07.06.2010 wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7831 vom 25.03.2010 (EA 81 OBR 11) umgesetzt. Mit dem Etatantrag 81 beantragte der OBR 11 die Errichtung einer Fluglärm-Messstation in Fechenheim. Der Magistrat lehnt die Errichtung einer Fluglärm-Messstation in Fechenheim ab. Er begründet dies damit, dass sich der vorgeschlagene Standort in Fechenheim zwischen den bestehenden Stationen Oberrad 2, Oberrad 3 und Bergen-Enkheim 2 befindet und daher eine signifikante Abweichung der messbaren Fluglärmbelastung in Fechenheim von diesen Stationen nicht zu erwarten sei. Weiterhin habe sich auf Basis des Betriebs des städtischen Fluglärmnetzes gezeigt, dass die Überflugerkennung der Stationen mit steigender Entfernung von den Flugrouten stark abnimmt. Da der vorgeschlagene Standort eine Entfernung von ca. 1,7 km zur Flugroute 07 N-lang aufweist und sich in der unmittelbaren Umgebung ein Industriegebiet und eine Hauptverkehrsstrasse befindet, sei es zweifelhaft, ob dort eine zuverlässige Überflugerkennung möglich sei. Die Behauptungen des Magistrats sind unzutreffend. Zum einen kann von den Messwerten vorhandener Stationen keinesfalls auf die zu erwartenden Messwerte einer anderen Station geschlossen werden, da die Stationen von den startenden Flugzeugen in unterschiedlicher Höhe, unterschiedlichem horizontalen Versatz und unterschiedlichem Betriebszustand (Triebwerksgeräusche) überflogen werden. Hinzu kommt, dass an den genannten Stationen Oberrad 2, Oberrad 3 und Bergen-Enkheim 2 neben den Geräuschen startender Flugzeuge auch Geräusche überfliegender (Gegenanflug) bzw. landender Flugzeuge registriert werden, was in Fechenheim nicht der Fall wäre. Unzutreffend ist weiterhin die Feststellung des Magistrats, dass die Überflugerkennung der Stationen mit steigender Entfernung von den Flugrouten stark abnimmt. Die Messeinrichtungen sind - auch in größerer Entfernung - in der Lage, Fluggeräusche von anderen Geräuschen (z.B. Straßenlärm, Lärm von Industrieanlagen) zu differenzieren. Hinzu kommt, dass die Überflugerkennung zusätzlich durch den Abgleich mit den benachbarten Stationen abgesichert wird, d.h. ein Überflug wird nur dann als solcher gewertet, wenn die benachbarten Stationen - entsprechend zeitversetzt - einen Überflug registriert haben.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2010, NR 1937
Betreff: Errichtung einer Fluglärm-Messstation in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat errichtet in Fechenheim eine Fluglärmmessstation entsprechend dem Etatantrag EA 81 des OBR 11.
Begründung: Mit dem Bericht des Magistrats B 362 vom 07.06.2010 wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7831 vom 25.03.2010 (EA 81 OBR 11) umgesetzt. Mit dem Etatantrag 81 beantragte der OBR 11 die Errichtung einer Fluglärm-Messstation in Fechenheim. Der Magistrat lehnt die Errichtung einer Fluglärm-Messstation in Fechenheim ab. Er begründet dies damit, dass sich der vorgeschlagene Standort in Fechenheim zwischen den bestehenden Stationen Oberrad 2, Oberrad 3 und Bergen-Enkheim 2 befindet und daher eine signifikante Abweichung der messbaren Fluglärmbelastung in Fechenheim von diesen Stationen nicht zu erwarten sei. Weiterhin habe sich auf Basis des Betriebs des städtischen Fluglärmnetzes gezeigt, dass die Überflugerkennung der Stationen mit steigender Entfernung von den Flugrouten stark abnimmt. Da der vorgeschlagene Standort eine Entfernung von ca. 1,7 km zur Flugroute 07 N-lang aufweist und sich in der unmittelbaren Umgebung ein Industriegebiet und eine Hauptverkehrsstrasse befindet, sei es zweifelhaft, ob dort eine zuverlässige Überflugerkennung möglich sei. Die Behauptungen des Magistrats sind unzutreffend. Zum einen kann von den Messwerten vorhandener Stationen keinesfalls auf die zu erwartenden Messwerte einer anderen Station geschlossen werden, da die Stationen von den startenden Flugzeugen in unterschiedlicher Höhe, unterschiedlichem horizontalen Versatz und unterschiedlichem Betriebszustand (Triebwerksgeräusche) überflogen werden. Hinzu kommt, dass an den genannten Stationen Oberrad 2, Oberrad 3 und Bergen-Enkheim 2 neben den Geräuschen startender Flugzeuge auch Geräusche überfliegender (Gegenanflug) bzw. landender Flugzeuge registriert werden, was in Fechenheim nicht der Fall wäre. Unzutreffend ist weiterhin die Feststellung des Magistrats, dass die Überflugerkennung der Stationen mit steigender Entfernung von den Flugrouten stark abnimmt. Die Messeinrichtungen sind - auch in größerer Entfernung - in der Lage, Fluggeräusche von anderen Geräuschen (z.B. Straßenlärm, Lärm von Industrieanlagen) zu differenzieren. Hinzu kommt, dass die Überflugerkennung zusätzlich durch den Abgleich mit den benachbarten Stationen abgesichert wird, d.h. ein Überflug wird nur dann als solcher gewertet, wenn die benachbarten Stationen - entsprechend zeitversetzt - einen Überflug registriert haben.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.06.2010, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 04.08.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2010BB 362Einrichtung einer Fluglärm-Messstation in FechenheimMagistratsbericht
- 2. August 2010Sie sind hierNRNR 1937Errichtung einer Fluglärm-Messstation in FechenheimSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 362 = Kenntnis, NR 1937 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und REP (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)