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Verzicht auf Passivhausstandard bei Schulen und Turnhallen

Vorlagentyp: NRFRAKTION
4 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Schulen und Turnhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage NR 156 vom 11.11.2016 - "Verzicht auf Passivhausstandard bei Schulen und Turnhallen" - wird mit folgender Ergänzung im Beschlusstext beschlossen: "Darüber hinaus prüft der Magistrat, ob sich die Anwendung des Passivhausstandards in Schulen und Turnhallen, insbesondere im Hinblick auf stark schwankende klimatische Bedingungen in "Stresssituationen" (z.B. Klassenraum wird von 30 Personen auf einmal zu Unterrichtszwecken aufgesucht), als sinnvoll erweist, und gibt hierzu eine begründete Stellungnahme ab." Begründung: Die Wohnungsbaugesellschaft GWW der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden führte einen Test durch, wobei in direkter Nachbarschaft ein Passivhaus und ein Haus nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) errichtet wurden. Die Ergebnisse der Studie kamen zu dem Schluss, dass trotz Passivhausstandards kaum Einsparungen in der Energie-Bilanz festzustellen waren. Dies wurde vor allem auf die fehlerhafte Nutzung der Bewohnerinnen und Bewohner im Hinblick auf die Belüftungs- und Heizanlagen zurückgeführt. In einer klimatischen Stresssituation, wenn zum Beispiel ein Klassenraum von einer Klasse von 30 Personen aufgesucht wird, kann die Lüftung eines Passivhauses schnell an ihre Grenzen geraten. So ist das bekannte "Durchlüften" in einer Schulpause, zur schnellen Verbesserung Luftqualität des Klassenraumes, jedoch als fehlerhaftes Verhalten anzusehen, in vielen Fällen aber dringend notwendig, um in kurzer Zeit einen Luftaustausch im Klassensaal herzustellen. "Fehlerhaftes Verhalten" zur Optimierung der Unterrichtsbedingungen und Passivhausstandard geraten hier in einen Konflikt, welcher die Frage aufwirft, ob der Standard für Einrichtungen wie Schulen und Turnhallen tatsächlich sinnvoll ist.

Inhalt

Antrag vom 02.12.2016, NR 184

Betreff: Verzicht auf Passivhausstandard bei Schulen und Turnhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage NR 156 vom 11.11.2016 - "Verzicht auf Passivhausstandard bei Schulen und Turnhallen" - wird mit folgender Ergänzung im Beschlusstext beschlossen: "Darüber hinaus prüft der Magistrat, ob sich die Anwendung des Passivhausstandards in Schulen und Turnhallen, insbesondere im Hinblick auf stark schwankende klimatische Bedingungen in "Stresssituationen" (z.B. Klassenraum wird von 30 Personen auf einmal zu Unterrichtszwecken aufgesucht), als sinnvoll erweist, und gibt hierzu eine begründete Stellungnahme ab."

Begründung: Die Wohnungsbaugesellschaft GWW der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden führte einen Test durch, wobei in direkter Nachbarschaft ein Passivhaus und ein Haus nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) errichtet wurden. Die Ergebnisse der Studie kamen zu dem Schluss, dass trotz Passivhausstandards kaum Einsparungen in der Energie-Bilanz festzustellen waren. Dies wurde vor allem auf die fehlerhafte Nutzung der Bewohnerinnen und Bewohner im Hinblick auf die Belüftungs- und Heizanlagen zurückgeführt. In einer klimatischen Stresssituation, wenn zum Beispiel ein Klassenraum von einer Klasse von 30 Personen aufgesucht wird, kann die Lüftung eines Passivhauses schnell an ihre Grenzen geraten. So ist das bekannte "Durchlüften" in einer Schulpause, zur schnellen Verbesserung Luftqualität des Klassenraumes, jedoch als fehlerhaftes Verhalten anzusehen, in vielen Fällen aber dringend notwendig, um in kurzer Zeit einen Luftaustausch im Klassensaal herzustellen. "Fehlerhaftes Verhalten" zur Optimierung der Unterrichtsbedingungen und Passivhausstandard geraten hier in einen Konflikt, welcher die Frage aufwirft, ob der Standard für Einrichtungen wie Schulen und Turnhallen tatsächlich sinnvoll ist.Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2016, NR 156 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 07.12.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2016 brachte FRAKTION diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2016 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 6 · 05.12.2016
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 156 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 184 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 6 · 05.12.2016
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 156 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 184 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 13.12.2016
TO I, TOP 19
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 156 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 184 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurterFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFRAKTIONFrankfurterLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 184) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 156)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 15.12.2016
TO II, TOP 16
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 156 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 184 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurterFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFRAKTIONFrankfurterLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 184) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 156)

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