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Deutsche Bahn sorgt weiterhin für untragbare Zustände am Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der Kragen!

Vorlagentyp: NRGRÜNE
2 Sitzungen

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Begründung

weiterhin für untragbare Zustände am Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der Kragen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht ihr Missfallen aus über die Weigerung der Deutschen Bahn AG, ihrer Verpflichtung zur Unterhaltung, Wartung und Reparatur sämtlicher Fahrtreppen, fester Treppen und Aufzüge im Hauptbahnhof nachzukommen.
  2. Insbesondere rügt die Stadtverordnetenversammlung die Tatsache, dass dadurch seit Jahren kein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen der U-Bahnen U 4 und U 5 besteht.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, auf die städtischen VertreterInnen im Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe Frankfurt (VGF) einzuwirken, dass diese sich für die unverzügliche Prüfung und Einleitung von rechtlichen Schritten gegen die Deutsche Bahn zur Durchsetzung des vorgenannten Anspruches einsetzen.
  4. Der Stadtverordnetenversammlung ist zeitnah vom Fortgang der Angelegenheit zu berichten. Begründung: Dieses Thema ist ein "Dauerbrenner". Bereits seit Jahren ist die Stadtverordnetenver- sammlung gezwungen, sich mit der Weigerung der Deutschen Bahn zu beschäftigen, ihrer Verpflichtung zur Sicherung der fußläufig zu nutzenden Verkehrswege im Hauptbahnhof nachzukommen. Bisherige Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn AG und der VGF kamen zu keinem Ergebnis, das die Situation verbesserte. Es ist zum einen nicht hinzunehmen, dass die Verwahrlosung des öffentlichen Raumes an einem der wichtigsten und herausragendsten Eingangswege der Stadt durch die Untätigkeit der Deutschen Bahn AG ein Ausmaß angenommen hat, das allen Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität der Stadt Hohn spricht. Zum anderen ist es aber ein empörender Skandal, dass der Hauptbahnhof und die angegliederten Bahnsteige der U-Bahnen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zu nutzen sind. Wenn die Deutsche Bahn bei der millionenschweren Sanierung des Hauptbahnhofes nicht auch die Infrastruktur, also auch die Verkehrswege mit einbezieht, dann stellt diese Sanierung lediglich eine oberflächliche Aufwertung der Fassade nach außen dar. Vergessen wurden dabei die Menschen, die aus vielerlei Gründen, auf die barrierefreie Zugänglichkeit des Hauptbahnhofes angewiesen sind, ob als kinderwagenschiebende Eltern oder als Menschen mit Behinderungen. Dies kann von der Stadtverordnetenversammlung nicht hingenommen werden. Sollte in kürzester Zeit nicht eine verbindliche Zusage der Bahn vorliegen, müssen alle Möglichkeiten, auch rechtliche, zur Durchsetzung der Sanierung der Fahrtreppen, Treppen und Aufzüge im Hauptbahnhof durch die Deutsche Bahn ausgeschöpft werden.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 21.04.2005, NR 1819

Betreff: Deutsche Bahn sorgt weiterhin für untragbare Zustände am Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der Kragen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht ihr Missfallen aus über die Weigerung der Deutschen Bahn AG, ihrer Verpflichtung zur Unterhaltung, Wartung und Reparatur sämtlicher Fahrtreppen, fester Treppen und Aufzüge im Hauptbahnhof nachzukommen.
  2. Insbesondere rügt die Stadtverordnetenversammlung die Tatsache, dass dadurch seit Jahren kein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen der U-Bahnen U 4 und U 5 besteht.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, auf die städtischen VertreterInnen im Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe Frankfurt (VGF) einzuwirken, dass diese sich für die unverzügliche Prüfung und Einleitung von rechtlichen Schritten gegen die Deutsche Bahn zur Durchsetzung des vorgenannten Anspruches einsetzen.
  4. Der Stadtverordnetenversammlung ist zeitnah vom Fortgang der Angelegenheit zu berichten. Begründung: Dieses Thema ist ein "Dauerbrenner". Bereits seit Jahren ist die Stadtverordnetenver- sammlung gezwungen, sich mit der Weigerung der Deutschen Bahn zu beschäftigen, ihrer Verpflichtung zur Sicherung der fußläufig zu nutzenden Verkehrswege im Hauptbahnhof nachzukommen. Bisherige Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn AG und der VGF kamen zu keinem Ergebnis, das die Situation verbesserte. Es ist zum einen nicht hinzunehmen, dass die Verwahrlosung des öffentlichen Raumes an einem der wichtigsten und herausragendsten Eingangswege der Stadt durch die Untätigkeit der Deutschen Bahn AG ein Ausmaß angenommen hat, das allen Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität der Stadt Hohn spricht. Zum anderen ist es aber ein empörender Skandal, dass der Hauptbahnhof und die angegliederten Bahnsteige der U-Bahnen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zu nutzen sind. Wenn die Deutsche Bahn bei der millionenschweren Sanierung des Hauptbahnhofes nicht auch die Infrastruktur, also auch die Verkehrswege mit einbezieht, dann stellt diese Sanierung lediglich eine oberflächliche Aufwertung der Fassade nach außen dar. Vergessen wurden dabei die Menschen, die aus vielerlei Gründen, auf die barrierefreie Zugänglichkeit des Hauptbahnhofes angewiesen sind, ob als kinderwagenschiebende Eltern oder als Menschen mit Behinderungen. Dies kann von der Stadtverordnetenversammlung nicht hingenommen werden. Sollte in kürzester Zeit nicht eine verbindliche Zusage der Bahn vorliegen, müssen alle Möglichkeiten, auch rechtliche, zur Durchsetzung der Sanierung der Fahrtreppen, Treppen und Aufzüge im Hauptbahnhof durch die Deutsche Bahn ausgeschöpft werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2005 brachte GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 29. August 2005 mit dem Bericht B 566. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 19 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 10.05.2005
TO I, TOP 24
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1819 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Annahme)PDS (Annahme)BFF (Annahme)E.l (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 12.05.2005
TO II, TOP 94
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1819 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L.

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