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Deutsche Bahn sorgt weiterhin für untragbare Zustände im Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der Kragen!

Vorlagentyp: B
101 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.08.2005, B 566

Betreff:

Deutsche Bahn sorgt weiterhin für untragbare Zustände im Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der Kragen!

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 21.04.2005, § 9210

- NR 1819 GRÜNE -

Zum Betrieb und der Unterhaltung der Fahrtreppen und Aufzüge an den Stationen entlang des teilweise gemeinsam auch von Stadtbahnen genutzten S-Bahn-Tunnels zwischen Hauptbahnhof und Konstablerwache gibt es eine informelle Regelung der damals beteiligten Partner, der Bundesbahn und den Stadtwerken Frankfurt am Main. Danach sind die Stadtwerke zuständig für die Unterhaltung (incl. Pflege und Instandhaltung) der Anlagen in den Stationen Hauptwache sowie Konstablerwache und die Bundesbahn (und ihre Rechtsnachfolger) für eben diese Aufgabe in den Stationen Hauptbahnhof und Taunusanlage. Dies gilt unabhängig davon, ob der Aufzug oder die Fahrtreppe zu den Bahnsteigen der S-Bahn oder der U-Bahn führt. Diese Regelung wurde jedoch nicht vertraglich fixiert.

Auf der Basis der genannten Regelungen haben die Stadtwerke (jetzt: Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH - VGF) die Anlagen gewartet und auch in den letzten Jahren Ersatzinvestitionen durchgeführt. Auch die Deutsche Bundesbahn (jetzt DB Station&Service AG) ist an den Stationen Hauptbahnhof und Taunusanlage so verfahren. Seit Anfang dieses Jahrzehnts erfolgten jedoch vonseiten der Deutschen Bahn AG teilweise keine Ersatzinvestitionen mehr, so dass bspw. die Aufzüge, die zu den Bahnsteigen von U4 und U5 führen, nun seit 2001 stillgelegt sind.

Ersatzinvestitionen an Anlagen, die dem leichteren oder barrierefreien Zugang zu den Verkehrsmitteln dienen, werden von den Verkehrsinfrastrukturunternehmen zu einem erheblichen Teil aus staatlichen Zuschussmitteln finanziert. Der zuständige Zuschussgeber für die VGF ist dabei das Land Hessen. Für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist generell das aus dem Bundeshaushalt finanzierte Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.

Als Ergebnis des Briefwechsels und der Gespräche der VGF mit der DB AG soll die Zuständigkeit für die Wartung und bauliche Unterhaltung der Fahrtreppen und Aufzüge in den gemeinschaftlich genutzten Stationen Hauptbahnhof, Hauptwache und Konstablerwache gemäß den tatsächlichen Besitzverhältnissen neu beordnet werden.

Es wird in einem halben Jahr unaufgefordert erneut berichtet.

Nebenvorlage: Antrag vom 13.10.2005, NR 2054

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2005Sie sind hier
    BB 566Deutsche Bahn sorgt weiterhin für untragbare Zustände im Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der Kragen!
    Magistratsbericht
  2. 13. Oktober 2005NRNR 2054(Un-)Endliche Geschichte Aufzüge U-Bahn-Station Hauptbahnhof? Aufzüge umgehend reparieren!STVV-Antrag · GRÜNE
  3. 17. Februar 2006BB 95Deutsche Bahn sorgt weiterhin für untragbare Zustände am Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der KragenMagistratsbericht
  4. 6. August 2007Antwort des Magistrats · nach 101 WochenBB 543Deutsche Bahn sorgt weiterhin für untragbare Zustände am Hauptbahnhof: Auch der Stadtverordnetenversammlung platzt jetzt der Kragen!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 27.09.2005
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 566 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 45 · 08.11.2005
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 566 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 2054 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Sonstige:
FDP (B 566 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2054 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 566 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2054 = Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 45 · 08.11.2005
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 566 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 2054 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
CDUREP
Sonstige:
Die Linke (B 566 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2054 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 566 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2054 = Annahme)E.l (B 566 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2054 = Annahme)BFF (B 566 = Kenntnis, NR 2054 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 566 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 2054 = Annahme) BFF (B 566 = Kenntnis, NR 2054 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 17.11.2005
TO II, TOP 50
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 566 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 2054 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAGDie LinkeÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
CDUREPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPDie LinkeBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, REP und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L.

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