Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 Keine Verkehrserschließung über die Heerstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 Keine Verkehrserschließung über die Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 29 vom 19.02.2010 - Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Umsetzung des Erschließungskonzepts des Bebauungsplans so schnell wie möglich mit dem Eigentümer der festgesetzten GE- und MK-Flächen einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Dieser soll sicherstellen, dass die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße und die von dieser nach Osten abzweigenden Erschließungsstraße zügig hergestellt wird - spätestens aber bis zur Fertigstellung neuer Bauvorhaben mit erheblichen Quell- und Zielverkehr - und dass dieser zusätzliche Verkehr nicht über die Heerstraße abgewickelt wird. Begründung: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - werden die Praunheimer Werkstätten ihr neues Betriebsgebäude errichten, die Fa. ABB ihre Produktionsstätten erneuern und evtl. erweitern und REWE wird einen großen Nahversorgungsmarkt als Green Building bauen. Darüber hinaus ist die Errichtung von Wohngebäuden geplant. Diese Maßnahmen erzeugen zusätzlichen Verkehr. Das Verkehrskonzept des Bebauungsplans sieht die Erschließung über eine neue Straße, die von der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße abzweigt vor. Eine verkehrliche Erschließung über die Heerstraße wird ausdrücklich ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass dieses Konzept umgesetzt wird, soll der Magistrat zügig mit dem Investor bzw. Grundstückseigentümer einen Erschließungsvertrag abschließen, der die ausschließliche Erschließung des Bereichs der Neubaumaßnahmen über die verlängerte Ludwig-Landmann-Straße und eine vor dort nach Osten abzweigende neue Straße vorsieht.
Inhalt
Antrag vom 25.03.2010, NR 1785
Betreff: Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 Keine Verkehrserschließung über die Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 29 vom 19.02.2010 - Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Umsetzung des Erschließungskonzepts des Bebauungsplans so schnell wie möglich mit dem Eigentümer der festgesetzten GE- und MK-Flächen einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Dieser soll sicherstellen, dass die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße und die von dieser nach Osten abzweigenden Erschließungsstraße zügig hergestellt wird - spätestens aber bis zur Fertigstellung neuer Bauvorhaben mit erheblichen Quell- und Zielverkehr - und dass dieser zusätzliche Verkehr nicht über die Heerstraße abgewickelt wird.
Begründung: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - werden die Praunheimer Werkstätten ihr neues Betriebsgebäude errichten, die Fa. ABB ihre Produktionsstätten erneuern und evtl. erweitern und REWE wird einen großen Nahversorgungsmarkt als Green Building bauen. Darüber hinaus ist die Errichtung von Wohngebäuden geplant. Diese Maßnahmen erzeugen zusätzlichen Verkehr. Das Verkehrskonzept des Bebauungsplans sieht die Erschließung über eine neue Straße, die von der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße abzweigt vor. Eine verkehrliche Erschließung über die Heerstraße wird ausdrücklich ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass dieses Konzept umgesetzt wird, soll der Magistrat zügig mit dem Investor bzw. Grundstückseigentümer einen Erschließungsvertrag abschließen, der die ausschließliche Erschließung des Bereichs der Neubaumaßnahmen über die verlängerte Ludwig-Landmann-Straße und eine vor dort nach Osten abzweigende neue Straße vorsieht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2010, M 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 31.03.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2010MM 29Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 25. März 2010Sie sind hierNRNR 1785Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 Keine Verkehrserschließung über die HeerstraßeSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des Antragstenors die Worte "oder der Bau der Straße vertraglich gesichert ist" angefügt werden) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 29, NR 1771, NR 1785, OA 1073 und OA 1074 = Annahme) NPD (M 29, NR 1771, OA 1073 und OA 1074 = Annahme, NR 1785 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) ÖkoLinX-ARL (M 29 = Ablehnung, NR 1771 = Enthaltung, OA 1073 und OA 1074 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des Antragstenors die Worte "oder der Bau der Straße vertraglich gesichert ist" angefügt werden) sowie FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, FAG und NPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)