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Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 Keine Verkehrserschließung über die Heerstraße

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 Keine Verkehrserschließung über die Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 29 vom 19.02.2010 - Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Umsetzung des Erschließungskonzepts des Bebauungsplans so schnell wie möglich mit dem Eigentümer der festgesetzten GE- und MK-Flächen einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Dieser soll sicherstellen, dass die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße und die von dieser nach Osten abzweigenden Erschließungsstraße zügig hergestellt wird - spätestens aber bis zur Fertigstellung neuer Bauvorhaben mit erheblichen Quell- und Zielverkehr - und dass dieser zusätzliche Verkehr nicht über die Heerstraße abgewickelt wird. Begründung: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - werden die Praunheimer Werkstätten ihr neues Betriebsgebäude errichten, die Fa. ABB ihre Produktionsstätten erneuern und evtl. erweitern und REWE wird einen großen Nahversorgungsmarkt als Green Building bauen. Darüber hinaus ist die Errichtung von Wohngebäuden geplant. Diese Maßnahmen erzeugen zusätzlichen Verkehr. Das Verkehrskonzept des Bebauungsplans sieht die Erschließung über eine neue Straße, die von der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße abzweigt vor. Eine verkehrliche Erschließung über die Heerstraße wird ausdrücklich ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass dieses Konzept umgesetzt wird, soll der Magistrat zügig mit dem Investor bzw. Grundstückseigentümer einen Erschließungsvertrag abschließen, der die ausschließliche Erschließung des Bereichs der Neubaumaßnahmen über die verlängerte Ludwig-Landmann-Straße und eine vor dort nach Osten abzweigende neue Straße vorsieht.