Integrationskurse: Frankfurt muss Einfluss nehmen auf die Ausführungsbestimmungen zum Zuwanderungsgesetz
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die im Integrationsbericht 2003 als umfänglichstes Projekt des Amts für multikulturelle Angelegenheiten angeführten Sprach- und Orientierungskurse können, sollten die Ausführungsbestimmungen zum Zuwanderungsgesetz so wie derzeit geplant ausgestaltet werden, nicht in der bisherigen Form weitergeführt werden. Zum einen ist beabsichtigt, die Zuständigkeit für das örtliche Angebot an Sprach- und Orientierungskursen, nun als Integrationskurse bezeichnet, obligatorisch in den Ausländerbehörden zu verankern; zum anderen soll die Vergabe von Kursplätzen zentral über Nürnberg erfolgen. Beides ist jedoch aus Frankfurter Sicht nicht sinnvoll. Hier in Frankfurt gibt es aufgrund der als Pilotprojekt konzipierten Sprach- und Orientierungskurse bereits ein umfangreiches Know-how zu solchen Integrationskursen, und zwar nicht in der Ausländerbehörde, sondern im Amt für multikulturelle Angelegenheiten, unter dessen Regie dieses Pilotprojekt durchgeführt wurde. Von daher sollte es mit Blick auf die örtlichen Besonderheiten der Verwaltungsstrukturen sinnvollerweise den Kommunen überlassen bleiben, wo sie die Zuständigkeit für das örtliche Angebot an Integrationskursen ansiedeln möchten. Die Erfahrungen, die das Amt für multikulturelle Angelegenheiten im Rahmen des genannten Pilotprojekts sammeln konnten, belegen außerdem, dass bereits die korrekte Antragsstellung für viele interessierte MigrantInnen eine enorme Hürde dargestellt hat und aller Voraussicht nach auch in Zukunft darstellen wird. Allein schon aus diesem Grund sollte von dem Vorhaben Abstand genommen werden, eine zentrale Vergabestelle für die Kursplätze einzurichten, die anders als ein Anlaufstelle auf kommunaler Ebene nicht die Möglichkeit hat, bei Bedarf weitgehend unbürokratisch bei der Antragsstellung zu helfen. Was schließlich die Finanzierung der im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zu etablierenden Integrationskurse anbelangt, so ist nicht einzusehen, warum diejenigen Kommunen, die bereits bislang ein diesen Kursen vergleichbares Angebot in Form einer freiwilligen Leistung bereithielten, nun finanziell schlechter gestellt werden sollen als jene Kommunen, die ein solches Angebot nicht für notwendig hielten.
Inhalt
Antrag vom 08.09.2004, NR 1512
Betreff:
Integrationskurse: Frankfurt muss Einfluss nehmen auf die Ausführungsbestimmungen zum Zuwanderungsgesetz
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei den mit den Ausführungsbestimmungen zum Zuwanderungsgesetz betrauten Stellen auf Bundesebene dafür einzusetzen,
(a) dass die Bearbeitung von Aufnahmeanträgen für Integrationskurse nicht, wie bislang geplant, zentral in Nürnberg erfolgt, sondern im Rahmen der genannten Ausführungsbestimmungen den Kommunen übertragen wird;
(b) dass in diesen Ausführungsbestimmungen den Kommunen die Wahl gelassen wird, ob sie die Zuständigkeit für das Angebot an Integrationskursen bei der Ausländerbehörde oder – soweit vorhanden – einer anderen geeigneten Stelle innerhalb der kommunalen Verwaltungsstrukturen ansiedeln möchten;
(c) dass den Kommunen die Kosten für die notwendigen Integrationskurse in voller Höhe, das bedeutet, ohne Abzug der Beträge, die die Kommunen bislang als freiwillige Leistung für Integrations- bzw. Sprach- und Orientierungskurse aufgewendet haben, erstattet werden.
Begründung:
Die im Integrationsbericht 2003 als umfänglichstes Projekt des Amts für multikulturelle Angelegenheiten angeführten Sprach- und Orientierungskurse können, sollten die Ausführungsbestimmungen zum Zuwanderungsgesetz so wie derzeit geplant ausgestaltet werden, nicht in der bisherigen Form weitergeführt werden. Zum einen ist beabsichtigt, die Zuständigkeit für das örtliche Angebot an Sprach- und Orientierungskursen, nun als Integrationskurse bezeichnet, obligatorisch in den Ausländerbehörden zu verankern; zum anderen soll die Vergabe von Kursplätzen zentral über Nürnberg erfolgen. Beides ist jedoch aus Frankfurter Sicht nicht sinnvoll.
Hier in Frankfurt gibt es aufgrund der als Pilotprojekt konzipierten Sprach- und Orientierungskurse bereits ein umfangreiches Know-how zu solchen Integrationskursen, und zwar nicht in der Ausländerbehörde, sondern im Amt für multikulturelle Angelegenheiten, unter dessen Regie dieses Pilotprojekt durchgeführt wurde. Von daher sollte es mit Blick auf die örtlichen Besonderheiten der Verwaltungsstrukturen sinnvollerweise den Kommunen überlassen bleiben, wo sie die Zuständigkeit für das örtliche Angebot an Integrationskursen ansiedeln möchten. Die Erfahrungen, die das Amt für multikulturelle Angelegenheiten im Rahmen des genannten Pilotprojekts sammeln konnten, belegen außerdem, dass bereits die korrekte Antragsstellung für viele interessierte MigrantInnen eine enorme Hürde dargestellt hat und aller Voraussicht nach auch in Zukunft darstellen wird. Allein schon aus diesem Grund sollte von dem Vorhaben Abstand genommen werden, eine zentrale Vergabestelle für die Kursplätze einzurichten, die anders als ein Anlaufstelle auf kommunaler Ebene nicht die Möglichkeit hat, bei Bedarf weitgehend unbürokratisch bei der Antragsstellung zu helfen.
Was schließlich die Finanzierung der im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zu etablierenden Integrationskurse anbelangt, so ist nicht einzusehen, warum diejenigen Kommunen, die bereits bislang ein diesen Kursen vergleichbares Angebot in Form einer freiwilligen Leistung bereithielten, nun finanziell schlechter gestellt werden sollen als jene Kommunen, die ein solches Angebot nicht für notwendig hielten.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2004, B 371 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Immigration und Integration Frauenausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.09.2004
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2004BB 371Förderung von Integrationsmaßnahmen und Ausländervereinen durch die Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 8. September 2004Sie sind hierNRNR 1512Integrationskurse: Frankfurt muss Einfluss nehmen auf die Ausführungsbestimmungen zum ZuwanderungsgesetzSTVV-Antrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 371 = Kenntnis, NR 1512 = Zurückstellung) REP (B 371 = Kenntnis, NR 1512 und NR 1553 = Ablehnung) E.L. (B 371 = Kenntnis, NR 1512 und NR 1553 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 371 = Kenntnis, NR 1512 und NR 1553 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 371 = Kenntnis, NR 1512 und NR 1553 = Ablehnung) PDS (B 371 = Kenntnis, NR 1512 und NR 1553 = Annahme) BFF (B 371 = Kenntnis, NR 1512 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 371 = Zurückweisung, NR 1512 = Annahme, NR 1553 = Ablehnung) E.L. (B 371 = Zurückweisung, NR 1512 und NR 1553 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 3. SPD, GRÜNE, FDP, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und PDS gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)