Denkmalschutz: Ältestes Haus in Niederrad muss erhalten bleiben
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, das älteste Haus in Niederrad, gelegen in der Kelsterbacher Straße 28, unter Denkmalschutz zu stellen und die Kommunikation zwischen den zuständigen Ämtern zu verbessern. Dies ist notwendig, um den Erhalt des Gebäudes zu sichern und die städtebauliche Eigenart des Gebiets zu wahren.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
- Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Landesamt für Denkmalschutz zuzugehen und darauf hinzuwirken, dass das Gebäude in der Kelsterbacher Straße 28, falls noch nicht geschehen, unter Denkmalschutz gestellt wird.
- Weiter wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalschutz sowie dem städtischen Denkmalamt den Prozess zur Unterschutzstellung zu optimieren und die Kommunikation zwischen den Ämtern deutlich zu verbessern.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die neue Verwaltungsvereinbarung des Landes, die verschiedene Aufgaben an die Stadt Frankfurt delegiert, den Stadtverordneten zur Verfügung zu stellen. Sollte es sich dabei um eine vertrauliche Vereinbarung halten, wird der Magistrat aufgefordert, diese im Rahmen einer vertraulichen Vorlage den Mitgliedern des Planungsausschusses zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die Kelsterbacher Straße im Stadtteil Niederrad unterliegt eigentlich der Erhaltungssatzung der Stadt Frankfurt, die zum Ziel hat, die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt sicherzustellen. Im Falle der Kelsterbacher Straße scheint dies jedoch nicht zu erfolgen, da die Liegenschaft mit der Hausnummer 28 abgerissen werden soll - dabei handelt es sich um eines der ältesten Häuser in Niederrad. Bisher steht das Gebäudewohl noch nicht unter Denkmalschutz, dies gilt es an dieser Stelle dringend zu ändern. Aus diesem Grund ist der Magistrat dazu angehalten, auf die Landesbehörde für Denkmalschutz zuzugehen und eine umgehende Unterschutzstellung der Liegenschaft ‚Kelsterbacher Straße 28' zu bewirken. Des Weiteren hat sich bereits im Falle des Traditionsunternehmens Lorey gezeigt, dass die Kommunikation zwischen dem Landesamt für Denkmalschutz und des städtischen Denkmalamtes dringend optimiert werden muss, damit Unterschutzstellungen deutlich schneller erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. August 2020 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.09.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und FRANKFURTER (= Ablehnung)