Keine Generalvollmacht für den Magistrat
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die ursprüngliche Formulierung lässt einen so weiten Interpretationsspielraum zu, dass der Magistrat zu der Auffassung gelangen könnte, er sei ermächtigt, ohne weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung die im Hinblick auf die Durchsetzung der Haushaltsauflagen der Landesregierung "notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen" und "entsprechende Maßnahmen zu ergreifen: "Der Magistrat wird beauftragt, die zur Erfüllung der Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2003 notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. [!?] Richtlinien zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen." Durch die Neufassung dieser unklaren Formulierung kann der Magistrat von der Verführung bewahrt werden, weitreichende Haushaltsentscheidungen ohne entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu treffen und umzusetzen. Denn dies würde nicht nur einer Entmachtung der Stadtverordnetenversammlung gleichkommen, sondern wäre überdies durch den Umstand höchst problematisch, dass die Auflagen der Aufsichtbehörde teilweise, wie durch ein Rechtsgutachten nachgewiesen wurde (NR 893/03), juristisch unzulässig sind. Es ist dem Magistrat nicht zuzumuten, von der Stadtverordnetenversammlung mit der Umsetzung rechtlich unzulässiger Haushaltsauflagen beauftragt zu werden. Antragstellende Fraktion: PDS Antragsteller/innen: Stadtv. Heiner Halberstadt Stadtv. Dr. Eberhard Dähne Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.10.2003, M 157 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.12.2003 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2004, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 mit den zahlenmäßigen Veränderungen: im Verwaltungshaushalt nach Anlage 1 im Vermögenshaushalt nach Anlage 2 die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.
- Sie nimmt davon Kenntnis, dass aufgrund der Beschlüsse über die finanzielle Auswirkungen der steuergesetzlichen Veränderungen der Bundesregierung auf den Haushaltplanentwurf 2004 (M 8 vom 13.01.2004) die notwendigen Korrekturen im Haushaltes 2004 und im Konsolidierungsprogramm 2007 berücksichtigt sind.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. Die Wirtschaftsunterlagen der Marktbetriebe werden entsprechend der Festlegungen der M 8 vom 13.01.2004 beschlossen.
- Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen.
- Weiterhin werden die übrigen Festlegungen der M 157 vom 10.10.2003 beschlossen.
- Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlage 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2004 fortentwickelt wird.
- Die in den Anlagen 4 und 5 dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen für den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2004 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein.
- Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat ferner, die erforderlichen Änderungen aufgrund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 05.09.2003 zu den Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände im Sachkontenplan der Stadt Frankfurt am Main beim Ausdruck des Haushaltsplans zu berücksichtigen.
- Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind.
- Die Vorlage NR 1211 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 157 und NR 1211 = Ablehnung) PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, NR 1211 = Annahme) E.L. (M 157 = Ablehnung, NR 1211 = Annahme)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2004, TO I, TOP 7 Beschluss: 1.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 mit den zahlenmäßigen Veränderungen: im Verwaltungshaushalt nach Anlage 1 im Vermögenshaushalt nach Anlage 2 die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.
- Sie nimmt davon Kenntnis, dass aufgrund der Beschlüsse über die finanzielle Auswirkungen der steuergesetzlichen Veränderungen der Bundesregierung auf den Haushaltplanentwurf 2004 (M 8 vom 13.01.2004) die notwendigen Korrekturen im Haushaltes 2004 und im Konsolidierungsprogramm 2007 berücksichtigt sind.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. Die Wirtschaftsunterlagen der Marktbetriebe werden entsprechend der Festlegungen der M 8 vom 13.01.2004 beschlossen.
- Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7h werden beschlossen.
- Weiterhin werden die übrigen Festlegungen der M 157 vom 10.10.2003 beschlossen.
- Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlage 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms unter Berücksichtigung aller ergänzenden Beschlüsse zum Haushalt 2004 fortentwickelt wird.
- Die in den Anlagen 4 und 5 dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen für den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2004 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein.
- Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat ferner, die erforderlichen Änderungen aufgrund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 05.09.2003 zu den Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände im Sachkontenplan der Stadt Frankfurt am Main beim Ausdruck des Haushaltsplans zu berücksichtigen.
- Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind.
- Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1211 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu 1., 4. bis 11.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Annahme) FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (= Ablehnung) zu 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. (= Annahme) PDS (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FAG, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ((Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen) Beschlussausfertigung(en): § 6705,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2004 Aktenzeichen: 20 11
Inhalt
Antrag vom 11.12.2003, NR 1211
Betreff:
Keine Generalvollmacht für den Magistrat
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ziffer 10 der "Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften" wird wie folgt neu gefasst:
"Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge für den Umgang mit den Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2003 zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen."
Begründung:
Die ursprüngliche Formulierung lässt einen so weiten Interpretationsspielraum zu, dass der Magistrat zu der Auffassung gelangen könnte, er sei ermächtigt, ohne weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung die im Hinblick auf die Durchsetzung der Haushaltsauflagen der Landesregierung "notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen" und "entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:
"Der Magistrat wird beauftragt, die zur Erfüllung der Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2003 notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. [!?] Richtlinien zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen."
Durch die Neufassung dieser unklaren Formulierung kann der Magistrat von der Verführung bewahrt werden, weitreichende Haushaltsentscheidungen ohne entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu treffen und umzusetzen. Denn dies würde nicht nur einer Entmachtung der Stadtverordnetenversammlung gleichkommen, sondern wäre überdies durch den Umstand höchst problematisch, dass die Auflagen der Aufsichtbehörde teilweise, wie durch ein Rechtsgutachten nachgewiesen wurde (NR 893/03), juristisch unzulässig sind. Es ist dem Magistrat nicht zuzumuten, von der Stadtverordnetenversammlung mit der Umsetzung rechtlich unzulässiger Haushaltsauflagen beauftragt zu werden.
Antragstellende Fraktion: PDS Antragsteller/innen: Stadtv. Heiner Halberstadt Stadtv. Dr. Eberhard DähneHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.10.2003, M 157 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.12.2003
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2003MM 157a) Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2004 Investitionsprogramm 2004-2007 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2007 b) Finanzielle Auswirkungen und andere steuergesetzliche Veränderungen der Bundesregierung auf denMagistratsvortrag
- 11. Dezember 2003Sie sind hierNRNR 1211Keine Generalvollmacht für den MagistratSTVV-Antrag · PDS
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 157 und NR 1211 = Ablehnung) PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, NR 1211 = Annahme) E.L. (M 157 = Ablehnung, NR 1211 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu 1., 4. bis 11.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Annahme) FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (= Ablehnung) zu 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. (= Annahme) PDS (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FAG, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ((Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen)