Aufwandsverteilung bei Lärmschutzsatzung für A 661 revidieren
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für A 661 revidieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlage an der Bundesautobahn A 661 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 522 "Westlicher Holunderweg", von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2002, § 2435, beschlossen, wird wie folgt geändert: § 4 (6) Die Stadt trägt 10 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes wird gestrichen und ersetzt durch: § 4 (6) Die Stadt trägt 90 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Begründung: Die ursprünglich beschlossene Verteilung des Erschließungsaufwandes ist sachlich ungerechtfertigt, in keiner Weise ausreichend kommuniziert worden, im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Lärmschwerpunkten im Stadtgebiet zumindest fragwürdig und belastet finanziell ebenso einseitig wie untragbar die lärmgeschädigten Anwohner. Der Lärm wird aber nur in sehr geringem Maße oder überhaupt nicht von den Anwohnern verursacht, sondern von einem Verkehrsfluss im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb ist die Kostenverteilung auch entsprechend vorzunehmen und die Satzung zu ändern.
Inhalt
Antrag vom 07.11.2008, NR 1163
Betreff: Aufwandsverteilung bei Lärmschutzsatzung für A 661 revidieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlage an der Bundesautobahn A 661 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 522 "Westlicher Holunderweg", von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2002, § 2435, beschlossen, wird wie folgt geändert: § 4 (6) Die Stadt trägt 10 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes wird gestrichen und ersetzt durch: § 4 (6) Die Stadt trägt 90 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Begründung: Die ursprünglich beschlossene Verteilung des Erschließungsaufwandes ist sachlich ungerechtfertigt, in keiner Weise ausreichend kommuniziert worden, im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Lärmschwerpunkten im Stadtgebiet zumindest fragwürdig und belastet finanziell ebenso einseitig wie untragbar die lärmgeschädigten Anwohner. Der Lärm wird aber nur in sehr geringem Maße oder überhaupt nicht von den Anwohnern verursacht, sondern von einem Verkehrsfluss im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb ist die Kostenverteilung auch entsprechend vorzunehmen und die Satzung zu ändern.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 12.11.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2008 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme)