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Aufwandsverteilung bei Lärmschutzsatzung für A 661 revidieren

Vorlagentyp: NRBFF
4 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
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Begründung

für A 661 revidieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlage an der Bundesautobahn A 661 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 522 "Westlicher Holunderweg", von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2002, § 2435, beschlossen, wird wie folgt geändert: § 4 (6) Die Stadt trägt 10 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes wird gestrichen und ersetzt durch: § 4 (6) Die Stadt trägt 90 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Begründung: Die ursprünglich beschlossene Verteilung des Erschließungsaufwandes ist sachlich ungerechtfertigt, in keiner Weise ausreichend kommuniziert worden, im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Lärmschwerpunkten im Stadtgebiet zumindest fragwürdig und belastet finanziell ebenso einseitig wie untragbar die lärmgeschädigten Anwohner. Der Lärm wird aber nur in sehr geringem Maße oder überhaupt nicht von den Anwohnern verursacht, sondern von einem Verkehrsfluss im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb ist die Kostenverteilung auch entsprechend vorzunehmen und die Satzung zu ändern.

Inhalt

Antrag vom 07.11.2008, NR 1163

Betreff: Aufwandsverteilung bei Lärmschutzsatzung für A 661 revidieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlage an der Bundesautobahn A 661 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 522 "Westlicher Holunderweg", von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2002, § 2435, beschlossen, wird wie folgt geändert: § 4 (6) Die Stadt trägt 10 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes wird gestrichen und ersetzt durch: § 4 (6) Die Stadt trägt 90 v. H. des ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

Begründung: Die ursprünglich beschlossene Verteilung des Erschließungsaufwandes ist sachlich ungerechtfertigt, in keiner Weise ausreichend kommuniziert worden, im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Lärmschwerpunkten im Stadtgebiet zumindest fragwürdig und belastet finanziell ebenso einseitig wie untragbar die lärmgeschädigten Anwohner. Der Lärm wird aber nur in sehr geringem Maße oder überhaupt nicht von den Anwohnern verursacht, sondern von einem Verkehrsfluss im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb ist die Kostenverteilung auch entsprechend vorzunehmen und die Satzung zu ändern.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 12.11.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2008 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 28 · 25.11.2008
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1163 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 02.12.2008
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 09.12.2008
TO I, TOP 36
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1163 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinkeFAGBFFREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 11.12.2008
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1163 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinkeFAGBFFREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme)

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