Ungenügende Festlegungen zum Planungsrecht für DZ-Bank-Hochhaus
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBegründung
Planungsrecht für DZ-Bank-Hochhaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die antragstellenden Fraktionen werden aufgefordert, den Antrag NR 1137 vom 23.10.2008 zurückzuziehen und nach Überarbeitung ggf. erneut einzureichen. Begründung: Der Antrag zur planungsrechtlichen Sicherung eines neuen Hochhauses für die DZ-Bank am Platz der Republik ist im Grundsatz nachvollziehbar und ggf. auch zustimmungsfähig, da mit diesem Antrag das Ziel verfolgt werden soll, den Bankenstandort durch Schaffung entsprechender Flächen für die DZ-Bank zu stärken. Der Antrag ist jedoch hinsichtlich der Festlegungen völlig unbestimmt und daher in der vorgelegten Fassung abzulehnen.
- Zunächst wird als Bedingung genannt, dass die "DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden." Hier ist zum einen unverständlich, was mit "so verbindlich wie möglich" gemeint sein soll, und zum anderen fehlt eine verbindliche Zusicherung der Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen.
- Ähnliches gilt für den vorgesehenen Standort, der so gewählt werden soll, dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung möglichst gering ist. Dies bedeutet nur, dass das Gebäude entsprechend auf dem Grundstück auszurichten ist, sagt jedoch nichts über das tatsächliche Ausmaß der Verschattung. Für das vorgesehene Vorhaben müsste in jedem Fall jedoch eine Abwägung zwischen Gebäudehöhe und Ausmaß der Verschattung erfolgen.
- Weiterhin wird in der Vorlage ausgeführt, dass "an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet" werden soll. Auch hier bleibt unklar, was damit gemeint sein soll. Es ist weder die Größe der Fläche noch deren Beschaffenheit oder Zweckbestimmung festgelegt. Eine betonierte Fläche von einem Quadratmeter würde daher die in der Vorlage genannte Bedingung erfüllen.
- Als weitere Bedingung wird genannt, dass "die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt" werden soll. Auch hier bleibt völlig unklar, was unter dem Begriff "Erdgeschosszone" zu verstehen ist und welche konkrete öffentliche Nutzung geplant ist. Die Vorlage soll daher von den antragstellenden Fraktionen überarbeitet werden.
Inhalt
Antrag vom 04.11.2008, NR 1152
Betreff: Ungenügende Festlegungen zum Planungsrecht für DZ-Bank-Hochhaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die antragstellenden Fraktionen werden aufgefordert, den Antrag NR 1137 vom 23.10.2008 zurückzuziehen und nach Überarbeitung ggf. erneut einzureichen.
Begründung: Der Antrag zur planungsrechtlichen Sicherung eines neuen Hochhauses für die DZ-Bank am Platz der Republik ist im Grundsatz nachvollziehbar und ggf. auch zustimmungsfähig, da mit diesem Antrag das Ziel verfolgt werden soll, den Bankenstandort durch Schaffung entsprechender Flächen für die DZ-Bank zu stärken. Der Antrag ist jedoch hinsichtlich der Festlegungen völlig unbestimmt und daher in der vorgelegten Fassung abzulehnen.
- Zunächst wird als Bedingung genannt, dass die "DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden." Hier ist zum einen unverständlich, was mit "so verbindlich wie möglich" gemeint sein soll, und zum anderen fehlt eine verbindliche Zusicherung der Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen.
- Ähnliches gilt für den vorgesehenen Standort, der so gewählt werden soll, dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung möglichst gering ist. Dies bedeutet nur, dass das Gebäude entsprechend auf dem Grundstück auszurichten ist, sagt jedoch nichts über das tatsächliche Ausmaß der Verschattung. Für das vorgesehene Vorhaben müsste in jedem Fall jedoch eine Abwägung zwischen Gebäudehöhe und Ausmaß der Verschattung erfolgen.
- Weiterhin wird in der Vorlage ausgeführt, dass "an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet" werden soll. Auch hier bleibt unklar, was damit gemeint sein soll. Es ist weder die Größe der Fläche noch deren Beschaffenheit oder Zweckbestimmung festgelegt. Eine betonierte Fläche von einem Quadratmeter würde daher die in der Vorlage genannte Bedingung erfüllen.
- Als weitere Bedingung wird genannt, dass "die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt" werden soll. Auch hier bleibt völlig unklar, was unter dem Begriff "Erdgeschosszone" zu verstehen ist und welche konkrete öffentliche Nutzung geplant ist. Die Vorlage soll daher von den antragstellenden Fraktionen überarbeitet werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 05.11.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2008 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 6. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 106 = Ablehnung, NR 1046, NR 1152 und OA 763 = Annahme, NR 1052 und OA 723 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, NR 1200 und OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 4. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152, NR 1200 und OA 763 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. NR 1046: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. NR 1152: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. NR 1200: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) und FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE., FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. OA 763: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)*