Der Hochhausentwicklung einen klaren Rahmen setzen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Rahmen setzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die M 106 wird abgelehnt, da das vorgelegte Hochhausrahmenplänchen weder mutig ist noch nachvollziehbaren Kriterien folgt. Ein "Rahmen" ist beim besten Willen nicht erkennbar. Stattdessen wurden Hochhäuser willkürlich und planlos über das Stadtgebiet gestreut. Selbst bei den Höhenbegrenzungen wurden die Vorschläge des beauftragten Planungsbüros in fast allen Fällen negiert. Kriterium für eine Ausweisung war offensichtlich einzig und alleine das Interesse von Investoren und das nicht nachvollziehbare, über einjährige Hinterzimmergeklüngel der Koalition. Die Hochhausplanung einer Metropole darf jedoch nicht auf dem Niveau eines Lego-Spieles stattfinden.
- Die Stadt bekennt sich zu dem Grundsatz, die Hochhausstandorte zu konzentrieren, um auf diese Weise - die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu stärken, - die fernwirksame Hochhaussilhouette als eine der wichtigsten Marken- und Identifikationszeichen der Stadt noch stärker herauszuarbeiten, - den künftigen Standort der Europäischen Zentralbank der Bedeutung der Institution entsprechend als alleinstehenden Solitär heraustreten zu lassen, - ein Ausfransen der Hochhausentwicklung, insbesondere in die Wohngebiete, aber auch in Gebiete, die für andere gewerbliche Zwecke reserviert bleiben sollten (Hanauer Landstraße), zu verhindern und der Grundstücksspekulation entgegenzuwirken, - die Hochhausstandorte in Bereichen hoher Erschließungsqualität für den öffentlichen Nahverkehr zu konzentrieren.
- Entsprechend dem Grundsatz der Konzentration wird für die weitere Hochhausentwicklung in Frankfurt eine Hochhausentwicklungsfläche entsprechend der beigefügten Anlage definiert. Der "Bankenviertel-Cluster" und der "Messe-Cluster" sind das weithin sichtbare Zeichen der Metropole und ihrer konzentrierten Wirtschaftskraft.
- Innerhalb der so gesetzten Grenzen ist der Bau von Hochhäusern grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind lediglich folgende Standorte:
- a)durch Wallservitut geschützte Flächen,
- b)denkmalgeschützte Gebäude,
- c)geschlossene Straßenfronten, insbesondere aus der Gründerzeit,
- d)Wohngebäude, es sei denn, es wird für die Bewohner gleichwertiger Ersatz in unmittelbarer Nähe geschaffen.
- Die Höhen bleiben im Grundsatz unbeschränkt, eine allgemeine Höhenbeschränkung unterbleibt. Eine Höhenbeschränkung im Einzelfall wird nur dann ausgesprochen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen (Schattenwurf, Luftzirkulation) erforderlich ist.
- Auf dem einbezogenen Geländeteil der Messe ist der Bau von Hochhäusern zu-lässig, soweit sie in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen bzw. geplanten vier U- und S-Bahnstationen liegen und das Kerngeschäft der Messe nicht beeinträchtigen.
- Von den Investoren wird die Schaffung auch von Wohnraum erwartet. Werden Hochhäuser innerhalb historischer Straßenkarrees errichtet, wirkt die Stadt daraufhin, wieder die geschlossenen Straßenfronten herzustellen.
- Für das Gesamtgebiet wird ein Klimagutachten erstellt, das den Berechnungen für die Luftzirkulation zu Grunde gelegt wird.
- Außerhalb der Fläche des Hochhausrahmenplanes werden keine neuen Hochhäuser genehmigt. Vorhaben, für die bereits Planungsrecht besteht, bleiben davon unberührt. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) #
Inhalt
Antrag vom 27.08.2008, NR 1046
Betreff: Der Hochhausentwicklung einen klaren Rahmen setzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die M 106 wird abgelehnt, da das vorgelegte Hochhausrahmenplänchen weder mutig ist noch nachvollziehbaren Kriterien folgt. Ein "Rahmen" ist beim besten Willen nicht erkennbar. Stattdessen wurden Hochhäuser willkürlich und planlos über das Stadtgebiet gestreut. Selbst bei den Höhenbegrenzungen wurden die Vorschläge des beauftragten Planungsbüros in fast allen Fällen negiert. Kriterium für eine Ausweisung war offensichtlich einzig und alleine das Interesse von Investoren und das nicht nachvollziehbare, über einjährige Hinterzimmergeklüngel der Koalition. Die Hochhausplanung einer Metropole darf jedoch nicht auf dem Niveau eines Lego-Spieles stattfinden.
- Die Stadt bekennt sich zu dem Grundsatz, die Hochhausstandorte zu konzentrieren, um auf diese Weise - die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu stärken, - die fernwirksame Hochhaussilhouette als eine der wichtigsten Marken- und Identifikationszeichen der Stadt noch stärker herauszuarbeiten, - den künftigen Standort der Europäischen Zentralbank der Bedeutung der Institution entsprechend als alleinstehenden Solitär heraustreten zu lassen, - ein Ausfransen der Hochhausentwicklung, insbesondere in die Wohngebiete, aber auch in Gebiete, die für andere gewerbliche Zwecke reserviert bleiben sollten (Hanauer Landstraße), zu verhindern und der Grundstücksspekulation entgegenzuwirken, - die Hochhausstandorte in Bereichen hoher Erschließungsqualität für den öffentlichen Nahverkehr zu konzentrieren.
- Entsprechend dem Grundsatz der Konzentration wird für die weitere Hochhausentwicklung in Frankfurt eine Hochhausentwicklungsfläche entsprechend der beigefügten Anlage definiert. Der "Bankenviertel-Cluster" und der "Messe-Cluster" sind das weithin sichtbare Zeichen der Metropole und ihrer konzentrierten Wirtschaftskraft.
- Innerhalb der so gesetzten Grenzen ist der Bau von Hochhäusern grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind lediglich folgende Standorte:
- a)durch Wallservitut geschützte Flächen,
- b)denkmalgeschützte Gebäude,
- c)geschlossene Straßenfronten, insbesondere aus der Gründerzeit,
- d)Wohngebäude, es sei denn, es wird für die Bewohner gleichwertiger Ersatz in unmittelbarer Nähe geschaffen.
- Die Höhen bleiben im Grundsatz unbeschränkt, eine allgemeine Höhenbeschränkung unterbleibt. Eine Höhenbeschränkung im Einzelfall wird nur dann ausgesprochen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen (Schattenwurf, Luftzirkulation) erforderlich ist.
- Auf dem einbezogenen Geländeteil der Messe ist der Bau von Hochhäusern zu-lässig, soweit sie in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen bzw. geplanten vier U- und S-Bahnstationen liegen und das Kerngeschäft der Messe nicht beeinträchtigen.
- Von den Investoren wird die Schaffung auch von Wohnraum erwartet. Werden Hochhäuser innerhalb historischer Straßenkarrees errichtet, wirkt die Stadt daraufhin, wieder die geschlossenen Straßenfronten herzustellen.
- Für das Gesamtgebiet wird ein Klimagutachten erstellt, das den Berechnungen für die Luftzirkulation zu Grunde gelegt wird.
- Außerhalb der Fläche des Hochhausrahmenplanes werden keine neuen Hochhäuser genehmigt. Vorhaben, für die bereits Planungsrecht besteht, bleiben davon unberührt. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) #Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 03.09.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. August 2008 brachte SPD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137 und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 6. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 106 = Ablehnung, NR 1046, NR 1152 und OA 763 = Annahme, NR 1052 und OA 723 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, NR 1200 und OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 4. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152, NR 1200 und OA 763 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. NR 1046: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. NR 1152: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. NR 1200: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) und FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE., FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. OA 763: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)*