Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im Niederfeld
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- Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im Niederfeld
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: Solgarden Maisons Lavandes Erlanger Straße 4 91080 Spardorf Erbbaugrundstück: Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Nr. 4, hält 5.815 m2, Im Niederfeld Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: anfänglich die ersten max. 30 Jahre 4% vom halben Bodenrichtwert (BRW 650,00 €/m2) somit jährlich 75.595,- EUR, nach Ablauf dieser Bindung der stadtweit übliche Erbbauzins von 5% auf den halben Bodenrichtwert Wertsicherung: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung im Regelfall alle 5 Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Besondere Bedingungen: Sofern an dem Grundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. Eine 20-jährige Vermietung der errichteten Wohnungen an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit zweimaliger Option zur Verlängerung für jeweils 5 Jahre wird festgeschrieben. Das DRK wird die Wohnungen unter Berücksichtigung des als Anlage beigefügten Konzepts als Wohnung für Flüchtlingsfamilien sowie weitere förderungswürdige Bevölkerungsgruppen vergeben. Die Konditionen des Mietvertrages sind mit dem zukünftigen Mieter und der Stadt Frankfurt am Main vorab abzustimmen. Der unterschriebene Mietvertrag wird Anlage zum Erbbauvertrag. Für die Dauer dieses Mietverhältnisses wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf 4% des halben Bodenrichtwerts -indexiert nach der vereinbarten Wertsicherungsklausel- reduziert. Nach Ablauf der Bindung kann der Investor die Vermietungen eigenständig durchführen. Eine Aufteilung in Einzelerbbaurechte wird ausgeschlossen. Bauverpflichtung / Aufschiebende Bedingung Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf der Fläche seniorengerechte Wohnungen bzw. Reihenhäuser zu erstellen. Er verpflichtet sich, ein genehmigungsfähiges Baugesuch innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss einzureichen und innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss mit dem Bau zu beginnen. Der Vertrag ist längstens für die Dauer von 12 Monaten aufschiebend bedingt durch die Erteilung der Baugenehmigung. Für die Zeit zwischen Unterzeichnung und Bedingungseintritt wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Erbbauzinses gezahlt. Die Stadt Frankfurt hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn das genehmigungsfähige Baugesuch nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss eingereicht ist. Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und Erschließungsbeiträge Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten -
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 650, 00 €/m2 auf Basis einer Einfamilienhausnutzung beträgt. Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 687 sieht für das im Erbbaurecht zu vergebende Grundstück eine Bebauung mit Wohngebäuden für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf vor. Der jetzt vorliegende Bebauungs- und Nutzungsvorschlag entspricht der bauordnungsrechtlichen Ausweisung. Der zukünftige Erbbaurechtsnehmer erstellt auf der Fläche Reihenhäuser, die durch einen flexiblen Raumzuschnitt in unterschiedlich große Wohnungen aufgeteilt werden können und sich damit zum einen für seniorengerechtes Wohnen und zum anderen für die Unterbringung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen (z.B. Flüchtlinge) in besonderem Maße eignen. Die neu entstehenden Wohnflächen werden auf Grundlage einer der Magistratsvorlage als Anlage beigefügten formlosen Nutzungsbeschreibung für die Dauer von 20 Jahren mit einer Option von weiteren 10 Jahren fest an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) vermietet, das die Anlage betreiben und die Vergabe der Wohnungen vornehmen wird. Für diesen Zeitraum wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf 4% des halben Bodenrichtwerts reduziert. Nach Ablauf der Bindung kann der Investor die Vermietungen eigenständig durchführen. Ab diesem Zeitpunkt wird der stadtweit übliche und im Grundbuch eingetragene wertgesicherte Erbbauzins in Höhe von 5% des halben Bodenrichtwerts berechnet. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i. H. v. 4.652.574,39 €. Anlage 1_Lageplan_1_zu_1000 (ca. 1,9 MB) Anlage 2_Lageplan_1_zu_2000 (ca. 2,6 MB) Anlage 3_Expose_SOLGAERDEN_und_DRK (ca. 573 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2017, NR 229 Anregung vom 13.02.2017, OA 121 Anregung vom 13.02.2017, OA 122
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2017Sie sind hierMM 9Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im NiederfeldMagistratsvortrag
- 26. Januar 2017NRNR 229Bestellung eines ErbbaurechtesSTVV-Antrag · AfD
- 26. Januar 2017AA 151Bestellung eines ErbbaurechtesSTVV-Anfrage · AfD
- 28. Januar 2017OFOF 49/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: NutzungsdauerOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Januar 2017OFOF 48/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: BetreibermodellOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017OAOA 122Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9Anregung
- 13. Februar 2017OAOA 121Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9Anregung
- 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 137Bestellung eines ErbbaurechtesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme ohne Zusatz)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 229 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 9, NR 229 und OA 122 = Ablehnung, OA 121 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 229 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)