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Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9

Vorlagentyp: OA
3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anregung vom 13.02.2017, OA 122 entstanden aus Vorlage: OF 49/14 vom 28.01.2017

Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Zusage des Sozialdezernats vom Juni 2016 folgend, ein Erbbaurecht an dem Grundstück in der Gemarkung Harheim, Flur 9, Nr. 4 (Grundstück für Personen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen) sowie eine Baugenehmigung für dieses Grundstück nur mit der Maßgabe zu erteilen, dass nach Ablauf von fünf bis acht Jahren eine den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 687 entsprechende Bebauung und Nutzung (Altenwohnen auf mindes tens 70 Prozent der Geschossfläche, maximal 30 Prozent sonstiges Wohnen) herzustellen ist.

Begründung: Das vorliegende Konzept unterscheidet sich im Zeitrahmen erheblich von den bisher gegenüber dem Ortsbeirat gemachten Angaben. Eine, wie nun geplant, jahrzehntelange Nutzung als Anlage für soziale Zwecke (Unterbringung von Flüchtlingen während des Asylverfahrens sowie von sonstigen Personen mit besonderem Wohnbedarf) ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Belegungsdichte (120 Personen statt rund 70 Personen gemäß B-Plan Nr. 687) und der hohen Fluktuation weder gebietsverträglich noch integrationsfördernd. Die Festsetzungen des B-Plans Nr. 687 (max. 30 Prozent sonstiges Wohnen) schließen eine längerfristige Wohnunterbringung von Flüchtlingen nach Beendigung des Asylverfahrens sowie von anderen Personen, z. B. im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.02.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2017MM 9Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im NiederfeldMagistratsvortrag
  2. 28. Januar 2017OFOF 49/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: NutzungsdauerOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 13. Februar 2017Sie sind hier
    OAOA 122Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 229 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurterFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 9, NR 229 und OA 122 = Ablehnung, OA 121 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 229 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurterFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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