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Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer

Vorlagentyp: OFCDU
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer Stadtverordnetenversammlung und Magistrat werden gebeten, der Zusage des Sozialdezernats vom Juni 2016 folgend ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 9, Nr. 4 (Grundstück für Personen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen) sowie eine Baugenehmigung für dieses Grundstück nur mit der Maßgabe zu erteilen, nach Ablauf von fünf bis acht Jahren eine den Festsetzungen im Bebauungsplan 687 entsprechende Bebauung und Nutzung (Altenwohnen auf mindestens 70 % der Geschossfläche, maximal 30 % sonstiges Wohnen) herzustellen. Begründung: Das vorliegende Konzept unterscheidet sich im Zeitrahmen erheblich von den bisher gegenüber dem Ortsbeirat gemachten Angaben. Eine wie nun geplant jahrzehntelange Nutzung als Anlage für soziale Zwecke (Unterbringung von Flüchtlingen während des Asylverfahrens sowie von sonstigen Personen mit besonderem Wohnbedarf) ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Belegungsdichte (120 Personen statt rund 70 Personen gem. B-Plan 687) und der hohen Fluktuation weder gebietsverträglich noch integrationsfördernd. Die Festsetzungen des B-Plans 687 (max. 30 % sonstiges Wohnen) schließen eine längerfristige Wohnunterbringung von Flüchtlingen nach Beendigung des Asylverfahrens sowie von anderen Personen, z.B. im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, nicht aus.

Inhalt

Antrag vom 28.01.2017, OF 49/14

Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer Stadtverordnetenversammlung und Magistrat werden gebeten, der Zusage des Sozialdezernats vom Juni 2016 folgend ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 9, Nr. 4 (Grundstück für Personen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen) sowie eine Baugenehmigung für dieses Grundstück nur mit der Maßgabe zu erteilen, nach Ablauf von fünf bis acht Jahren eine den Festsetzungen im Bebauungsplan 687 entsprechende Bebauung und Nutzung (Altenwohnen auf mindestens 70 % der Geschossfläche, maximal 30 % sonstiges Wohnen) herzustellen.

Begründung: Das vorliegende Konzept unterscheidet sich im Zeitrahmen erheblich von den bisher gegenüber dem Ortsbeirat gemachten Angaben. Eine wie nun geplant jahrzehntelange Nutzung als Anlage für soziale Zwecke (Unterbringung von Flüchtlingen während des Asylverfahrens sowie von sonstigen Personen mit besonderem Wohnbedarf) ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Belegungsdichte (120 Personen statt rund 70 Personen gem. B-Plan 687) und der hohen Fluktuation weder gebietsverträglich noch integrationsfördernd. Die Festsetzungen des B-Plans 687 (max. 30 % sonstiges Wohnen) schließen eine längerfristige Wohnunterbringung von Flüchtlingen nach Beendigung des Asylverfahrens sowie von anderen Personen, z.B. im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, nicht aus.Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2017MM 9Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im NiederfeldMagistratsvortrag
  2. 28. Januar 2017Sie sind hier
    OFOF 49/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 13. Februar 2017OAOA 122Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Nutzungsdauer Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 122 2017 Die Vorlage OF 49/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUBFF
Ablehnung:
1 Grüne
Enthaltung:
1 GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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