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Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9

Vorlagentyp: OA
3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anregung vom 13.02.2017, OA 121 entstanden aus Vorlage: OF 48/14 vom 28.01.2017

Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, weshalb für das o. g. auf städtischem Grundstück geplante Projekt ein Betreibermodell favorisiert wird; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Kosten für die Unterbringung der dort wohnhaften Personen entstehen, bei a) dem vorgeschlagenen Modell (Vermietung an den Betreiber durch den Erbpachtnehmer, Unterbringung durch den Betreiber);

b) Bau und direkter Vermietung an die Bewohner, jeweils für die projektierten 20 bzw. 30 Jahre berechnet, evtl. im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.

Begründung: Bei dem geplanten Projekt handelt es sich lt. Punkt 4. der formlosen Nutzungsbeschreibung um Wohnnutzung. Wohnen in Abgrenzung zur Einrichtung für soziale Zwecke (Heimunterbringung) bedeutet, wie auch in der formlosen Nutzungsbeschreibung dargelegt, u. a. eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit sowie die Eigengestaltung der Haushaltsführung. Es erschließt sich gerade im Hinblick auf die Eigengestaltung daher nicht unmittelbar, weshalb ein Betreiber notwendig ist. Flüchtlinge sind nach Zustellung des Anerkennungsbescheids verpflichtet, aus den Gemeinschaftsunterkünften auszuziehen und sich auf dem (freien oder geförderten) Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Das vorliegende Konzept sieht jedoch vor, dass die Flüchtlinge auch nach Anerkennung dort dauerhaft verbleiben. Eine Unterbringung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erscheint daher aus Kostensicht sinnvoller als ein Betreibermodell. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.02.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2017MM 9Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im NiederfeldMagistratsvortrag
  2. 28. Januar 2017OFOF 48/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: BetreibermodellOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 13. Februar 2017Sie sind hier
    OAOA 121Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 229 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurterFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 9, NR 229 und OA 122 = Ablehnung, OA 121 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 229 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 121 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 122 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurterÖkoLinX-ARLFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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