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Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell

Vorlagentyp: OFCDU
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu bitten: - darzulegen, weshalb für das o.g. auf städtischem Grundstück geplante Projekt ein Betreibermodell favorisiert wird und - zu prüfen und zu berichten, welche Kosten für die Unterbringung der dort wohnhaften Personen entstehen bei a) dem vorgeschlagenen Modell (Vermietung an Betreiber durch Erbpachtnehmer, Unterbringung durch Betreiber) b) Bau und direkte Vermietung an die Bewohner jeweils für die projektierten 20 bzw. 30 Jahre berechnet, evtl. im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus. Begründung: Bei dem geplanten Projekt handelt es sich lt. Punkt 4. der formlosen Nutzungsbeschreibung um Wohnnutzung. Wohnen, in Abgrenzung zur Einrichtung für soziale Zwecke (Heimunterbringung) bedeutet, wie auch in der formlosen Nutzungsbeschreibung dargelegt, u.a. eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit sowie die Eigengestaltung der Haushaltsführung. Es erschließt sich gerade im Hinblick auf die Eigengestaltung daher nicht unmittelbar, weshalb ein Betreiber notwendig ist. Flüchtlinge sind nach Zustellung des Anerkennungsbescheids verpflichtet, aus den Gemeinschaftsunterkünften auszuziehen und sich auf dem (freien oder geförderten) Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Das vorliegende Konzept sieht jedoch vor, dass die Flüchtlinge auch nach Anerkennung dort dauerhaft verbleiben. Eine Unterbringung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erscheint daher aus Kostensicht sinnvoller als ein Betreibermodell.

Inhalt

Antrag vom 28.01.2017, OF 48/14

Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen den Magistrat zu bitten: - darzulegen, weshalb für das o.g. auf städtischem Grundstück geplante Projekt ein Betreibermodell favorisiert wird und - zu prüfen und zu berichten, welche Kosten für die Unterbringung der dort wohnhaften Personen entstehen bei a) dem vorgeschlagenen Modell (Vermietung an Betreiber durch Erbpachtnehmer, Unterbringung durch Betreiber) b) Bau und direkte Vermietung an die Bewohner jeweils für die projektierten 20 bzw. 30 Jahre berechnet, evtl. im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.

Begründung: Bei dem geplanten Projekt handelt es sich lt. Punkt 4. der formlosen Nutzungsbeschreibung um Wohnnutzung. Wohnen, in Abgrenzung zur Einrichtung für soziale Zwecke (Heimunterbringung) bedeutet, wie auch in der formlosen Nutzungsbeschreibung dargelegt, u.a. eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit sowie die Eigengestaltung der Haushaltsführung. Es erschließt sich gerade im Hinblick auf die Eigengestaltung daher nicht unmittelbar, weshalb ein Betreiber notwendig ist. Flüchtlinge sind nach Zustellung des Anerkennungsbescheids verpflichtet, aus den Gemeinschaftsunterkünften auszuziehen und sich auf dem (freien oder geförderten) Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Das vorliegende Konzept sieht jedoch vor, dass die Flüchtlinge auch nach Anerkennung dort dauerhaft verbleiben. Eine Unterbringung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erscheint daher aus Kostensicht sinnvoller als ein Betreibermodell.Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2017MM 9Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im NiederfeldMagistratsvortrag
  2. 28. Januar 2017Sie sind hier
    OFOF 48/14Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 13. Februar 2017OAOA 121Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Betreibermodell Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 9Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 121 2017 Die Vorlage OF 48/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUBFF
Ablehnung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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