Bestellung eines Erbbaurechtes
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.04.2017, B 137
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechtes Vorgang: A 151/17 AfD Zu 1.) Unter "Flüchtlingsfamilien" versteht der Magistrat Eltern mit minderjährigen Kindern, ggf. auch mit Großeltern oder erwachsenen Kindern, die der Stadt Frankfurt am Main zugewiesen sind und für die laut Hessischem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz/LAufnG) vom 5. Juli 2007 eine Verpflichtung zur Unterbringung besteht.
Zu 2.) Unter "förderungswürdigen Bevölkerungsgruppen" versteht der Magistrat bezogen auf das konkrete Unterkunftsprojekt den unter 1. aufgeführten Personenkreis sowie die Gruppe der Senioren und Wohnungssuchenden, die sich zusammengeschlossen haben, um gemeinschaftlich zu wohnen und die auf dem Wohnungsmarkt keine entsprechenden Angebote finden.
Zu 3.) Es ist derzeit vorgesehen, dass auf dem Grundstück 90 Flüchtlinge (Personenkreis zu 1.), 30 Senioren und 24 Personen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Wohnform einziehen.
Zu 4.) Zu mieten sind ausschließlich die Wohnungen für Senioren und für gemeinschaftliches Wohnen. Die Kriterien lauten wie folgt: Seniorenwohnen: - ab 60 Jahre - Interesse an gemeinschaftlichem Wohnen und Austausch - Einkommen ist nicht relevant Gemeinschaftliches Wohnen: - ab 55 Jahre - Interessiert an gemeinschaftlichem, "kultur- und generationenübergreifendem" Wohnen - Bereitschaft, eigene Ideen einzubringen - Einkommen ist nicht relevant Die Flüchtlingswohnungen werden über das DRK vergeben.
Zu 5.) Um die Einhaltung der jeweiligen Vergabekriterien sicherstellen zu können, wird vom Erbbauberechtigten ein Betreibervertrag mit dem DRK geschlossen und als Anlage zum Erbbaurechtsvertrag genommen.
Zu 6.) Sie Stadt Frankfurt überprüft regelhaft in allen Flüchtlingsunterkünften, ob die mit den Betreibern getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden.
Zu 7.) Die Möglichkeit von Abmahnungen sowie eine Kündigungsoption werden Teil des Vertrages.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2017MM 9Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Harheim (66), Flur 9, Flurstück 4, Im NiederfeldMagistratsvortrag
- 26. Januar 2017AA 151Bestellung eines ErbbaurechtesSTVV-Anfrage · AfD
- 28. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 137Bestellung eines ErbbaurechtesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU, GRÜNE, SPD und BFF; 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER